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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Gemeinde Gessertshausen
21.11.2025, 11:04
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauleitplanverfahren; 32. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 17.11.2025 sowie Bebauungsplan Nr. 52 „Nördlich Schlauäcker und westlich vom Friedhof“ Deubach, in der Entwurfsfassung vom 17.11.2025 Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB   1. Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat Gessertshausen hat in seiner Sitzung vom 16.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Schlauäcker und südlich Friedhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 20.12.2019 im Amtsblatt „Über den Zaun“ Nr. 52 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.04.2021 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.04.2021 gebilligt und die Auslegung bzw. die Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren beschlossen. Das Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.05.2021 bis 21.06.2021 statt. Das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum 17.05.2021 bis 16.06.2021 durchgeführt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 kann der Bebauungsplan nicht mehr rechtskonform in Kraft gesetzt werden. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 17.11.2025 beschlossen, das Verfahren einzustellen bzw. nicht mehr fortzuführen. Der Gemeinderat hat am 17.11.2025 den Beschluss gefasst, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Gessertshausen vom 04.11.1991 zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Bezeichnung „32. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen für den Bereich „Nördlich Schlauäcker und westlich vom Friedhof“ Deubach erhalten. Zudem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nördlich Schlauäcker und westlich vom Friedhof“ Deubach beschlossen. Örtliche Lage: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 umfasst die Flur Nrn. 200/2, 201, 203/4, 204, 204/1, 205/2, 209/7, 209/8, 209/1 und 209/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 202, 208, 209/4 und 210 jeweils Gemarkung Deubach. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortslage Deubach und liegt westlich der Willishausener Straße sowie nordwestlich der Straße „Schlauäcker“ und „Ziegeläcker“. Im Osten schließt das Areal unmittelbar an das bestehende Baugebiet „Am Friedhof“ an. Der Geltungsbereich der 32. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flur Nrn. 200, 200/2, 201, 202, 203/3, 203/4, 203/8, 204, 204/1, 205/2, 208, 209/1, 209/4, 209/7, 209/8, 209/9, 210 jeweils Gmkg. Deubach. Geltungsbereich der Bebauungsplanentwürfe (nicht maßstäblich) - zum Öffnen bitte hier klicken: Bebauungsplan Nr. 52 // 32. Teiländerung Flächennutzungsplan Planungsanlass: Das Planungskonzept sieht im Norden der Ortslage Deubach westlich der Willishausener Straße eine wohnbauliche Entwicklung mit Einzel- bzw. Doppelhausbebauung vor. Das neue Wohngebiet greift dabei die Bestandsbebauung im Süden und Osten des Plangebietes auf und rundet diese nach Nordwesten hin ab. Mit der vorliegenden Planung soll dem dringenden Bedarf an neuen Wohnbauflächen Rechnung getragen und eine städtebaulich ansprechende Fortführung / Abrundung der wohnbaulichen Strukturen im Nordwesten der Ortslage Deubach gewährleistet werden. Die verkehrliche Erschließung der neuen Wohngebäude für den motorisierten Individualverkehr ist über zwei neue Erschließungsstraßen mit Wendehammer geplant. Die nördliche neue Erschließungsstraße soll dabei in die Straße „Kirchäcker“ und die südliche neue Erschließungsstraße in die Straße „Schlauäcker“ führen. Die beiden Wendehämmer in der Mitte des neuen Wohngebiets werden zudem mit einem neuen Geh- und Radweg miteinander verbunden. Auf den Baugrundstücken selbst sind zudem Baumpflanzungen geplant. Mit den getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen kann eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der im Norden der Ortslage Deubach bereits bestehenden Wohnbauflächen sichergestellt werden. Planungsziele: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 umfasst die Flur Nrn. 200/2, 201, 203/4, 204, 204/1, 205/2, 209/7, 209/8, 209/1 und 209/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 202, 208, 209/4 und 210 jeweils Gemarkung Deubach. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortslage Deubach und liegt westlich der Willishausener Straße sowie nordwestlich der Straße „Schlauäcker“ und „Ziegeläcker“. Im Osten schließt das Areal unmittelbar an das bestehende Baugebiet „Am Friedhof“ an. Die Bauleitplanung erfolgt als qualifizierter (Angebots-)Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB.   Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Gessertshausen vom 04.11.1991 wird durch die 32. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nördlich Schlauäcker und westlich vom Friedhof“ Deubach im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nrn. 200, 200/2, 201, 202, 203/3, 203/4, 203/8, 204, 204/1, 205/2, 208, 209/1, 209/4, 209/7, 209/8, 209/9, 210 jeweils Gmkg. Deubach.   Als Art der Nutzung ist vorgesehen ein Allgemeines Wohngebiet „WA“.   Im Planungsgebiet sind zwei Erschließungsstraße in Verlängerung der Straßen „Schlauäcker“ sowie „Kirchäcker“ geplant, welche je mit einer Wendeeinrichtung enden und durch einen Fußweg miteinander verbunden sind.   Die Grünflächen nördlich im Plangebiet werden als Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.   Die privaten Grünflächen westlich im Plangebiet werden als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Rahmen einer Ortsrandeingrünung festgesetzt.   Südlich der Parzellen 26, 27 und 28 werden zwei Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltung festgesetzt.   Der erforderliche Ausgleichsbedarf für die geplante Bauleitplanung beträgt 18.868 Wertpunkte und wird vollständig auf den Fl.Nr. 209/1 und 209/9 Gmkg. Deubach nachgewiesen. Die o.g. Planungsziele sind nicht abschließend und können jederzeit aktualisiert werden. Die vorgenannten Bauleitplanverfahren werden von ARNOLD CONSULT AG, Bahnhofstraße 141, 86438 Kissing städtebaulich begleitet.   2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zudem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2025 die Beschlüsse gefasst, für die o.g. Bauleitplanungen in den Entwurfsfassungen vom 17.11.2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bauleitplanentwürfe mit entsprechenden Planzeichnungen, Textteilen mit Begründungen und dem Umweltbericht i.d.F.v. 17.11.2025 werden in der Zeit vom Montag, 24.11.2025 mit Montag, 29.12.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.gessertshausen.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse https://www.gessertshausen.de/communice-news/news sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Gessertshausen einsehbar. Auf diesen angegebenen Internetadressen ist auch der Inhalt der Bekanntmachung eingestellt. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt und können dort eingesehen werden. Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Satzes 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachten Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen zum Bauleitplan sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-gessertshausen.de), bei Bedarf können diese jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden. An umweltbezogenen Informationen liegen insbesondere vor: Schutzgut Art der vorhandenen Information Mensch/Erholung - Aussagen zur Erholungseignung des Gebiets Wasser - Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens - Aussagen zu den geplanten Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen - Aussagen zu Eingriffen in das Grundwasser Boden/Fläche - Flächenversiegelung - Flächeninanspruchnahme Pflanzen/Tiere - Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind - Auswirkungen auf die Vegetation - Auswirkungen auf relevante tierische Artengruppen - Arten- und naturschutzrechtliche Verringerungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Klima/Luft - Informationen zu Auswirkungen auf lokalklimatische und luftspezifische Aspekte Landschaftsbild - Auswirkungen auf das Landschaftsbild - Kompensation landschaftlicher Eingriffe: grünordnerische Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen Kultur- und sonstige Sachgüter Aussagen zu Kulturgütern aufgrund Eingriffe in den Boden Zudem liegen bereits folgende umweltbezogenen Gutachten/Aussagen aus: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Büro Terrabiota Starnberg, vom 16.05.2025 Geotechnischer Bericht, v. Geotechnik Augsburg, Projekt Nr. 1141.20 vom 29.10.2020 HQ100-Überschwemmungsgebietsermittlung Dullbach im OT Deubach, Steinbacher Consult, vom 16.09.2025 Starkregenvorsorgen Gessertshausen und Deubach Vertiefte hydraulische Untersuchungen auf Grundlage der Voruntersuchungen zur Starkregen- und Sturzflutproblematik in Gessertshausen und im Ortsteil Deubach, Arnold Consult AG, vom 03.04.2024   Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.  

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Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Gessertshausen. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten des Rathauses: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8.00-12.00 Uhr Dienstag 14.00-18.00 Uhr Bauamt und Standesamt bitte mit Terminvereinbarung