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Veröffentlichung Förderprogramm Bauschuttentsorgung ILE
Gemeinde Biebelried
15.10.2025, 14:51

Erinnerung: Förderprogramm für Bauschuttentsorgungskosten in den Gemeinden der MainLand Allianz

Die ILE MainLand Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen und drohendem Gebäudeleerstand entgegenzuwirken. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollen Maßnahmen zur Revitalisierung und Attraktivitätssteigerung gefördert werden. Für Fälle, in denen ein Erhalt alter Bausubstanz nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, wurde ein Förderprogramm aufgelegt.

Gefördert werden die Entsorgungskosten im Zusammenhang mit Abriss, Teilabriss oder Entkernung von Gebäuden, die mindestens 40 Jahre alt sind. Planungskosten sind nicht förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung ist eine qualifizierte Bauberatung, zum Beispiel im Rahmen der Dorferneuerung. Der Rückbau muss umweltgerecht erfolgen, das heißt, Abfälle sind getrennt zu erfassen und soweit möglich wiederzuverwerten.

Die Förderung beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Bruttokosten, maximal 5.000 Euro pro Gebäude. Die Mindestfördersumme liegt bei 250 Euro. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wird die Förderung auf die Nettokosten berechnet. Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden und muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Eigentümer eines Gebäudes in einer Mitgliedsgemeinde der MainLand Allianz sind. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der ILE MainLand Allianz einzureichen und muss unter anderem Fotos, Pläne, eine Kostenschätzung sowie gegebenenfalls Genehmigungen enthalten. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen, Entsorgungsnachweisen und Fotos einzureichen, bevor die Auszahlung erfolgt.

Die Förderung kann mit anderen Programmen, zum Beispiel der Dorferneuerung, kombiniert werden – nicht jedoch mit der Städtebauförderung. Ein Eigenanteil von mindestens 40 % der Bruttokosten ist erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; sie erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Bei Fragen melden Sie sich gerne im Büro der MainLand Allianz:
Thomas Rempel

ILE Umsetzungsbegleitung
Büro: Mainstockheimer Straße 1
Post: Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach
Telefon: 0160/104 14 85
E-Mail: info@mainlandallianz.de
Web: https://mainlandallianz.de


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