Die Stadt Dettelbach weist darauf hin, dass der Wirtschafts- und Radweg zwischen Mainsondheim und Hörblach nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist.
Er dient ausschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Radverkehr. Daher ist die Strecke keine zugelassene Umleitungsroute für den allgemeinen motorisierten Verkehr.
Auf die ausgewiesene Umleitungsstrecke über Kitzingen wird verwiesen.
Aufgrund der bevorstehenden Sperrungen im Bereich der Anschlussstelle A3 Schwarzach/Kitzingen und der damit verbundenen weiteren Beeinträchtigungen des Verkehrs, wird ausdrücklich von einer Nutzung dieses Wirtschafts- und Radwegs als vermeintliche „Abkürzung“ gewarnt.
Die offiziellen Umleitungsstrecken über Kitzingen sind zwar teilweise länger oder umständlicher, stellen aber die einzige verkehrsrechtlich zulässige und sichere Route dar.
Der Weg ist nicht für eine hohe Verkehrsbelastung ausgelegt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein Begegnen bzw. Überholen – insbesondere von Radfahrenden – nicht möglich. Nach § 5 Abs. 4 StVO muss beim Überholen von Fahrradfahrenden außerorts ein seitlicher Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.Dies kann auf der gesamten Wegstrecke nicht gewährleistet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Benutzung des Weges durch unberechtigte Verkehrsteilnehmende eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Verstöße können gemäß der bundesweit geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld in der Regel von ca. 50 Euro geahndet werden, zzgl. ggf. anfallender Verwaltungsgebühren. Je nach Einzelfall können erhöhte Bußgelder und weitere Folgen hinzukommen.
Die Polizei führt auf dem Wirtschafts- und Radweg regelmäßig Kontrollen durch.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für die Beachtung dieser Regelung – im Interesse der Verkehrssicherheit, des Schutzes von Radfahrern, Fußgängern und des Erhalts der Wege.
