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Antrag auf Kanalgebührenbefreiung für das zur Gartenbewässerung verwendete Leitungswasser.
Gemeinde Buchbrunn
22.05.2025, 11:40

Sehr geehrte Abnehmer,

die Gemeinde Buchbrunn möchte Sie über die Möglichkeit des Einbaus eines Gartenwasserzählers, als Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen, informieren.

Vom Abzug ausgeschlossen sind allerdings nach §10 Abs. 4 a der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerung die Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich. Ab 13 m³ wird die verbrauchte Menge bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter der der Tel. 09321/9166-211 (Frau Zibulin, Mo.-Do. 08:30 – 12:00 Uhr). Der Antrag auf Kanalgebührenbefreiung steht Ihnen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen zur Verfügung.

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Sehr geehrte Abnehmer,

für die Meldung der Zählerstände des Wasserzählers besteht die Möglichkeit das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen zu nutzen.

Wir bitten künftig um Nutzung dieses Services, z.B. auch per QR-Code (nach Erhalt des Ablesebriefes), da hierdurch der Zeitaufwand für Eigentümer und für die Verwaltung erheblich reduziert wird.

Außerdem wird eine schriftliche Bestätigung für die Meldung des Zählerstandes erzeugt.

Vielen Dank.


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Buchbrunn. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr (nachmittags nur noch mit Terminvereinbarung)