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Marktgemeinderatssitzung vom 03.07.2025
Markt Mering
06.08.2025, 16:51

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 23 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahmen Herr Neumeir, Frau Lidl und Herr Bordon teil. Frau Hummel und Frau Schröder vom Büro Hummel und Kraus nahmen ebenfalls teil. Im Zuschauerraum saßen alle Abteilungsleiter.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 22.05.2025
Die Niederschrift vom 22.05.2025 wurde mit 23:0 Stimmen genehmigt.

2. Kindertageseinrichtungen - Änderung der Gebührensatzung des Markt Merings zum 01.09.2025
In der letzten Marktgemeinderatssitzung wurde die Erhöhung für die Kinderbetreuungsgebühren und die Verpflegungspauschale beschlossen. Zum 01.09.2025 werden die Kinderbetreuungsgebühren um 3 % erhöht, zum 01.09.2026 um weitere 3 %. Die Verpflegungspauschale wurde für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf  94,06 € im Monat für 5 Tage und für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf 96,65 € pro Monat für 5 Tage erhöht. Bei Inanspruchnahme von weniger als 5 Tagen, werden die Kosten anteilig berechnet. Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebühren bei tariflichen und sonstigen kostensteigernden Einflüssen soll eine exponentielle Erhöhung vermieden werden. Mit 21:2 Stimmen beschloss der MGR, die Gebührensatzung zum 01.09.2025 zu ändern. Geändert wird der Gebührensatz §5 und das Inkrafttreten §8.

3. Wasserwerk Mering – Jahresabschluss 2020
Das Wasserwerk Mering ist gemäß Art. 86 Nr. 1 und 88 GO und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) als Eigenbetrieb des Markt Merings zu führen. Eigenbetriebe führen ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Befreiung von diesen Vorschriften der EBV betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zur Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das Wasserwerk ist deshalb als Eigenbetrieb in der kameralen Haushaltsrechnung der Gemeinde verankert. Auf Grundlage der Zahlen der kameralen Jahresrechnung erstellt der Steuerberater auftragsgemäß die in der EBV geforderte Bilanz sowie die GuV-Rechnung. Der Jahresabschluss 2020 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Mering ergibt folgende Eckdaten: Bilanzsumme: 5.184.284,93 € Ergebnis der GuV-Rechnung: - 154.750,60 € Der Jahresverlust ist unter Anwendung des § 8 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) auf die Rechnung vorzutragen. Das Wasserwerk ist im Rechnungsjahr 2020 nicht körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund der Umsatzsteuererklärung 2020 ergibt sich eine Erstattung/Forderung in Höhe von 14.893,48 € gegenüber dem Finanzamt Augsburg-Land. Mit 23:0 Stimmen fasste der MGR den Beschluss, dass der Jahresabschluss 2020 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Mering mit einer Bilanzsumme von 5.184.284,93 € und einem Jahresverlust von 154.750,60 € festgestellt wird und der Jahresverlust auf eine neue Rechnung vorzutragen ist. Die Wasserversorgung soll weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

4. Wasserwerk Mering – Jahresabschluss 2021
Mit 23:0 Stimmen fasste der MGR den Beschluss, dass der Jahresabschluss 2021 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Mering mit einer Bilanzsumme von 5.718.640,93 € und einem Jahresverlust von 156.360,19 € abschließt und festgestellt wird. Der Jahresverlust ist auf eine neue Rechnung vorzutragen. Die Wasserversorgung soll weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

5. Wasserwerk Mering – Jahresabschluss 2022
Mit 23:0 Stimmen fasste der MGR den Beschluss, dass der Jahresabschluss 2022 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Mering mit einer Bilanzsumme von 6.017.190,62 € und einem Jahresverlust von 159.763,31 € abschließt und festgestellt wird. Der Jahresverlust ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Die Wasserversorgung soll weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

6.  Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art - Wasserwerk Mering steuerlicher Jahresabschluss 2024
Der Jahresabschluss 2024 ist noch nicht erstellt. Im Falle eines Bilanzgewinns muss bis zum 31. August des Folgejahres ein Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein. Andernfalls gilt der Gewinn als fiktiv an die Trägerkörperschaft (Gemeinde) ausgeschüttet. Dies hätte zur Folge, dass für den Gewinn Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen ist. Diese Regelung kann nur durch die Vorlage eines rechtzeitig gefassten Beschlusses sicher umgangen werden. Mit 23:0 Stimmen beschloss deshalb der MGR, sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art – Wasserversorgung aufgrund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2024 ein Gewinn ergibt, soll dieser nicht an den Markt Mering ausgeschüttet werden, sondern zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebes gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt werden.

7. Erstellung eines Parkraumkonzepts
Ein Parkraumkonzept als Voraussetzung für eine mögliche staatliche Förderung von Stellplätzen kann auch über die Städtebauförderung mit 60 Prozent gefördert werden. Das teilte die Regierung von Schwaben der Gemeinde Mering bereits mit. Die erforderlichen Maßnahmen können dann unter Umständen ebenfalls gefördert werden. Die Höhe dieser Zahlungen steht aber momentan noch nicht fest. Aufgrund des Entfalls von Stellplätzen am Marktplatz durch den Rathauserweiterungsbau, der notwendigen Schaffung neuer Stellplätze und auch der häufigen Forderung nach mehr öffentlichen Parkmöglichkeiten im Zentrum soll für den Markt Mering ein Parkraumkonzept erstellt werden. Durch Erhebungen vor Ort kann so fundiert untersucht werden, ob ein Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen besteht und dieser kann quantifiziert werden. Es soll eine Bedarfsprognose erstellt werden, die auch die künftig notwendigen Stellplätze beinhalten soll. Im Rahmen des Parkraumkonzepts werden auf dieser Datengrundlage Vorschläge erarbeitet, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen geeignet sind, diesen Bedarf in Einklang mit laufenden städtebaulichen Planungen zu decken. Hierzu steht auch die Schaffung einer Parkpalette an der Luitpold-/ Marienstraße oder der Bau einer Tiefgarage oder eines Parkdecks bei einem Abriss und Ersatz des heutigen Rathauses zur Diskussion. Das Parkraumkonzept kann eine Grundlage für weitere wichtige Entscheidungen des Marktgemeinderats darstellen. Darüber hinaus sollen in dem Konzept auch Maßnahmen zum Management der ortszentrumsnahen alternativen Parkmöglichkeiten, von denen das Zentrum schnell zu Fuß erreichbar ist, eine wichtige Rolle spielen. Mit 23:0 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Durchführung der Vergabe und zur Beantragung der Fördermittel in die Wege zu leiten. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben solle eine zeitnahe Beauftragung erfolgen. Sollten die Wertgrenzen für die Vergabe durch den ersten Bürgermeister überschritten werden, wurde er trotzdem ermächtigt, den Auftrag zu vergeben und dem Gremium darüber zu berichten. 

8. Rathausneubau – Vorstellung und Beschlussfassung über den Auslobungstext
Bereits seit den 90er Jahren wird über ein neues Rathaus diskutiert und es gab viele Pläne, wie die von Herrn Neumeir erstellte „Timeline“, die alle Marktgemeinderäte erhielten, aufzeigte (z. B. Tenne, Kaufhaus Meier, Schloss, Vision 2025). „Es wurde viel Mühe und Geld investiert und wir haben heute die letzte Chance, in dieser Wahlperiode das Projekt auf die Schiene zu bringen“, informierte Erster Bürgermeister Florian Mayer das Gremium. Der nächste Schritt ist eine Bürgerbeteiligung am 15. Juli ab 18.30 Uhr, bevor das Projekt im Herbst noch einmal final besprochen wird. Das Büro Hummel und Kraus stellte sein nach den Wünschen des MGR erstelltes Projekt vor und war noch offen für Vorschläge. Frau Hummel erklärte, dass es einen Realisierungsteil und einen Ideenteil geben wird, die im zugrundeliegenden Lageplan in unterschiedlichen Farben dargestellt sind. Der Realisierungsteil ist der geplante Erweiterungsbau, der Ideenteil würde vom Planer konzeptionell mitgeliefert und umfasst das alte Rathaus mit entsprechendem Umgriff. Die Planung soll auch die Freianlagen am Kirchplatz mit dem Kriegerdenkmal und das Benefiziatenhaus umfassen, in dem künftig das Trauzimmer untergebracht werden könnte. Das gesamte Raumprogramm umfasst ca. 2500 qm. 

Geplant sind für den europaweiten Wettbewerb 10 bis 15 Teilnehmer, von denen ein Drittel vorab ausgewählt sein darf. Es sind Architektenbüros und Landschaftsarchitekten, die aus der Region sind und zum Teil vom Gremium benannt wurden oder sich schon im Rathausbau bewährt haben wie Obel aus Donauwörth, Jasarevic aus Mering, Behnisch aus München, UTA aus Stuttgart, Peter Haimerl aus München. Weitere wären Brückner und Brückner Architekten GmbH aus Tirschenreuth oder Bär, Stadelmann, Stöcker aus Nürnberg. Das Gremium hat hierzu festgelegt, zunächst die fünf erstgenannten Büros zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Sollte eines dieser Büros absagen oder nicht zur Verfügung stehen, sollen ersatzweise die beiden nachrangig benannten Büros berücksichtigt werden.

Für das Verfahren ist die Einsetzung eines Preisgerichts erforderlich, das an insgesamt drei Sitzungstagen zusammentreten wird. Das Preisgericht besteht aus stimmberechtigten Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichtern, darunter der Erste Bürgermeister sowie vier Mitglieder des Gremiums, die fraktionsübergreifend benannt werden. Ergänzt wird das Gremium durch ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter; deren Anzahl wurde auf zwei festgelegt. Darüber hinaus ist für jede stimmberechtigte Person ein persönlicher Stellvertreter bzw. eine persönliche Stellvertreterin zu benennen, der bzw. die im Falle der Verhinderung einspringt. Der Meldetermin hierfür ist der 16. Juli. Zum Preisgericht gehören zudem die stimmberechtigten Fachpreisrichter, für die Frau Hummel eine große Vorauswahl getroffen hatEin Mitglied des Marktgemeinderats regte an, bei der Auswahl bevorzugt Büros mit räumlicher Nähe zum Projektstandort zu berücksichtigen. Frau Hummel sprach sich für Architekturbüros aus, die über nachgewiesene planerische und bauliche Qualität verfügen, bereits Auszeichnungen erhalten haben und durch eine konstruktive sowie verlässliche Zusammenarbeit in bisherigen Projekten positiv aufgefallen sind. Die Distanz sei für sie kein Argument für eine Auswahl. Zudem können zum Preisgericht auch zwei Bürger kommen, die z. B. beim Bürgerdialog am 15.7. ausgelost werden können, aber sie sind nicht stimmberechtigt.

Frau Hummel schlägt als Stellplätze 3 bis 6 öffentliche, 2 Behindertenparkplätze vor, außerdem gibt es noch 2 für Dienstfahrzeuge am Kirchplatz wie bisher. Die 4 Parkplätze für Apotheke und Arzt müssen weiterhin bleiben. Hierüber gab es dann einen Antrag auf eine Sitzungsunterbrechung und den Vorschlag der CSU-Fraktion für 15 Stellplätze anstelle von 3 bis 6. 

Die Preissumme beträgt 85.000 bis 100.000 Euro, wobei der erste Preis 34.000, der zweite Preis 26.000, der dritte 13.000 Euro erhält, für Anerkennungen sind 12.000 Euro vorgesehen.

Die Prognose der Baukosten ist entwurfsabhängig und wurde von Barbara Hummel auf 10,6 Mio. Euro (mittlerer Wert) geschätzt. Für den Realisierungsteil gibt es ein Auftragsversprechen, für den Ideenteil nicht.

Terminplanung: Zunächst erfolgt die Vorbereitung des europaweiten Bewerbungsverfahrens. Daran schließen sich die Vorbesprechung des Preisgerichts sowie der Beschluss über den finalen Auslobungstext an. Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich rund zwei Monate in Anspruch nehmen, sodass eine Bekanntmachung im Oktober 2025 angestrebt werden kann. Der Planungswettbewerb soll im Dezember 2025 starten. Die Vorprüfung ist für März 2026 vorgesehen, das Preisgericht soll ab April 2026 tagen. Ein verbindlicher Terminplan kann jedoch erst nach Beschlussfassung über den Entwurf des Auslobungstextes erstellt werden.
Im Gremium wurde diskutiert, anstelle eines Realisierungs- und Ideenteils alternativ zwei Bauabschnitte (Bauabschnitt 1 und 2) zu definieren. Hierfür wäre die Erstellung eines neuen Raumprogramms erforderlich. Herr Neumeir wies darauf hin, dass für das bestehende Raumprogramm ein Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren erforderlich war und eine kurzfristige Neuausarbeitung daher nicht realisierbar sei. Die angedachte Alternative wurde daraufhin verworfen.

Mit 21:2 Stimmen beschloss der MGR, dass das Höhenniveau angepasst werden kann.
Mit 12:11 Stimmen wurde es abgelehnt, den Realisierungsteil um die Flächen um das Rathaus zu erweitern.
Mit 14:9 Stimmen beschloss der MGR, die Zahl der Stellplätze auf 15+2 statt 3-6 öffentliche +2 Behindertenparkplätze festzulegen.
Mit 7:16 Stimmen wurde ein Hinweis auf eine noch höhere Stellplatzzahl abgelehnt.
Der Marktgemeinderat beschloss mit 20:3 Stimmen den Auslobungstext im Entwurf vom 05.06.2025 mit den noch beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung, die folgenden weiteren Schritte zu veranlassen: Bürgerdialog, Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Auslobungstextes im Entwurf, bei Bedarf: Vorstellung und Beschlussfassung möglicher Änderungswünsche nach dem Bürgerdialog im Marktgemeinderat, Preisrichtervorbesprechung, finaler Beschluss. 

Um 22.30 Uhr wurde die Marktgemeinderatssitzung beendet und die weiteren Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung verschoben.


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