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Grundsteuer 2025
Gemeinde Bibertal
18.01.2025, 18:41

Das Finanzamt informiert

Hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden bittet das Finanzamt folgende Informationen zu beachten:

 

  • Wer Fragen zur Zahlungsabwicklung der Grundsteuer hat, wendet sich dazu an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

 

  • Aktuelle Informationen zur Grund­ steuer sind unter www.grundsteuer. bayern.de zu finden.

 

  • Wenn bereits Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge/Bescheid über den Grundsteuermessbetrag eingelegt wurde, dann ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.

 

Hinweis: Soweit der Einspruch beim

Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

 

  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Es wird gebeten, daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand zu verzichten.
     
  • Die Berechnung der Grundsteuer A setzt sich aus Grundstücks- bzw. Nutzfläche, jeweils multipliziert mit einem nutzungsabhängigen, pauschalen Faktor (gesetzlich festgelegt) zusammen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird anschließend mit dem pauschalen Faktor 18,6 multipliziert und legt so den Grundsteuerwert fest. Der Grundsteuermessbetrag berechnet sich aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl.

 

  • Die Berechnung der Grundsteuer B setzt sich aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche, jeweils multipliziert mit der entsprechenden Äquivalenzzahl zusammen. Der sich hieraus ergebende Äquivalenzbetrag wird anschließend mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und legt den Grundsteuermessbetrag fest.

 

Hinweis: Bei den Bescheiden des Finanzamtes handelt es sich um sogenannte Grundlagenbescheide. Sollten Sie Fehler in der Erhebung der Grundsteuer feststellen, prüfen Sie zunächst die Bescheide des Finanzamtes auf Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Die zuständigen Städte
oder Gemeinde sind nicht befugt, Änderungen in den Grundlagen durchzuführen; wenden Sie sich hier direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Daher
erhalten alle Steuerpflichtigen mit Bescheiddatum vom 07.01.2025 einen Grundsteuerbescheid.

 

Änderung der Hebesätze gültig ab 2025

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2024 wurde für das Jahr 2025 der Hebesatz der Grundsteuer A auf 270 v.H. und die Grundsteuer B auf 230 v.H. festgesetzt.

 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

 

Finanzamt

Zuständig für Höhe und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und den Angaben zum Steuerpflichtigen. Die Gemeinde Bibertal erhält lediglich

einen Datensatz zur Einspielung des Messbetrags.

 

Telefonische Hotline Finanzamt Günzburg 08221 902-0, E-Mail an Poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de.  
 

Steueramt bei der Gemeinde

Telefonische Rückfragen zu Grundsteuerbescheiden können Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr gestellt werden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an schneid@bibertal.de zukommen lassen.

 

Widersprüche und Fragen zur Höhe/Festsetzung der Hebesätze sind an die Kämmerei schriftlich oder per E-Mail an
kusche@bibertal.de zu richten.

 

Gemeindekasse

Zuständig für SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung), Zahlung, Erstattung, offene Posten, Ratenzahlung und weiteres: E-Mail an futterknecht@bibertal.de oder schneid@bibertal.de.


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