Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich bundesweit die Fristen bei der An- und Abmeldung von Strom und Wasser und es greifen neue gesetzliche Regelungen, die alle Energieversorger treffen.
Das ändert sich zum 06.06.2025
· An- und Abmeldungen von Strom- und Wasserverträgen sind nur noch in die Zukunft gerichtet möglich.
· Rückwirkende „Ummeldungen und Kündigungen“ sind unzulässig.
Vermeiden Sie eventuelle Mehrkosten, indem Sie sich rechtzeitig im Voraus anmelden bzw. Ihre Energielieferverträge fristgerecht kündigen.
Das ist bei der An- bzw. Abmeldung zu beachten
· Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns, damit wir Ihren Stromanschluss fristgerecht an- bzw. abmelden können.
· Achten Sie darauf, uns die für die Anmeldung erforderlichen Angaben möglichst vollständig mitzuteilen:
- Vor- und Nachname
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern
- Kundennummer (falls bekannt)
- Name des Hausverwalters / Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)
- Zählerstand inkl. Ablesedatum am Tag der Schlüsselübergabe
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Dettelbach!
Sie erreichen uns
telefonisch unter 09324 / 304-154,
per E-Mail unter stadtwerke@dettelbach.de
oder bei einem persönlichen Besuch im Servicecenter in der Mainstockheimer Straße 1, 97337 Dettelbach.