Die Frist für die Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen wurde geändert und neu auf den 20. Tag vor der Wahl festgelegt.
Damit wurde die Zeit für die Beantragung der Briefwahlunterlagen erheblich verkürzt.
Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens am 16.02.2026 versandt werden.
Da wir mit einem enormen Briefwahlaufkommen rechnen, möchten wir Ihnen einige Hinweise an die „Hand“ geben, wie Sie am schnellsten Ihren Wahlschein / Ihre Briefwahlunterlagen erhalten.
- Anforderung Wahlschein / Briefwahlunterlagen über das Internet (möglich bis 01.03.2026)
Bitte fordern Sie Ihren Wahlschein / Ihre Briefwahlunterlagen einfach und bequem über die Internetseite der Stadt Dettelbach an:
https://www.dettelbach.de/hier-wahlschein-beantragen/
Sie können den Link auch direkt über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 15.02.2026 zugestellt.
Die Briefwahlunterlagen werden an Ihre Hauptwohnanschrift oder Ihre Wunschanschrift versandt. Ein persönlicher Besuch in der Verwaltung ist nicht erforderlich. - Schriftliche Antragstellung
z. B. per Post mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. - Persönliche Antragstellung
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt mit. Eine zur Abholung bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Briefwahlunterlagen fristgerecht bei der Stadt Dettelbach am 08.03.2026 bis 18:00 Uhr eingehen.
In der Stadt Dettelbach steht eine Wahlkabine bereit, so dass Sie je nach Wunsch, direkt vor Ort wählen können.
