Dorferneuerung Biebelried 4 Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen
Ausführungsanordnung
In der Dorferneuerung Biebelried 4 wird die Ausführung des Flurbereini-gungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 04.02.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprü-che und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschrie-bener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, da-mit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungspla-nes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheb-lichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsge-richtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, kön-nen innerhalb von vier Monaten ab dem 19.01.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unter-franken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
Hinweis
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die För-derung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 04.02.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg ge-stellt werden.
gez. Johannes Krüger
Abteilungsleiter
Amtlich bekannt gemacht im Digialen Amtsblatt der Stadt Dettelbach Ausgabe 2025/26 vom 11.12.2025 unter https://www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen/
