Achtung: Keine Silvesterraketen in der Nähe geschützter Gebäude
Nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) ist das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Für Dettelbach gilt dies in der gesamten Altstadt mit nachfolgend aufgeführten Straßen und dem Seniorenheim in der Schillerstraße.
Straßen in der Altstadt:
Falterstraße, Burggraben, Östl. Stadtmauer, Hutergasse, Hirtengasse, Birklinger Hof, Eichgasse, Erbsengasse, Maingasse, Am Bach, Schweinfurter Straße bis zur Kreuzung Langgasse und Eichgasse, Langgasse, Rebenhügel, Würzburger Straße bis zur Westl. Stadtmauer, Bohnmühlgasse, Markt, Sackgasse, Spitalgasse, Raiffeisenstraße, Brücker Tor, Mansgasse, Dr. Matthias-Horn-Straße, Landgerichtsgasse, Fischergasse, Am Rosengarten, Rathausplatz, Häfner Markt, Postplatz, Kirchplatz, Am Stadtgraben, Bamberger Straße bis zur Kreuzung Östl. Stadtmauer und Südring.
Gleiches gilt für die Ortsteile, auch hier ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen sowie von besonders brandgefährlichen Gebäuden auch an Silvester verboten.
Selbstverständlich ist, dass nach dem Abbrennen des Feuerwerks die Reste aufgesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wir wünschen Ihnen einen guten Beschluss und einen guten und glücklichen Start ins neue Jahr 2026!
