Errichtung einer Terrassenüberdachung, Flurstraße in Wilburgstetten
Der Bauherr plant in der Flurstraße in Wilburgstetten die Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Tiefäcker“. Grundsätzlich wäre das Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei, jedoch entspricht es nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes.
Daher hat der Bauherr einen Antrag auf isolierte Befreiung gestellt. Folgende Befreiung wäre erforderlich:
- VII. Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen, 1. Dachneigung
→ Bei Gebäuden I,II, Garagen und Nebengebäuden → 27 – 33°
→ Geplant ist ein Flachdach mit Dachneigung von ca. 5°.
Die Bauherren begründen ihren Antrag damit, dass die vorgeschriebene Dachneigung nicht einzuhalten ist, da es sich um ein Normmaß des Herstellers handelt.
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Flurstraße in Wilburgstetten gemäß den eingereichten Unterlagen von den folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Tiefäcker“ zu:
- VII. Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen, 1. Dachneigung
→ Das Flachdach mit einer Dachneigung darf ca. 5° betragen
Das Bauamt der VG Wilburgstetten wird beauftragt, dem Bauherrn einen Bescheid über die isolierte Befreiung auszuhändigen.
