Wer einen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt, für den gibt es seit dem 1. Mai 2025, deutschlandweit eine bedeutende Gesetzesänderung: Papierfotos gehören seit diesem Tag der Vergangenheit an. Es sind nur noch digitale Lichtbilder von zertifizierten Anbietern erlaubt.
Passfotos können wie bisher in einem Fotostudio angefertigt werden. Das Geschäft muss allerdings eine zertifizierte Übermittlung anbieten. Wer sich in diesen Geschäften fotografieren lässt, erhält einen persönlichen QR-Code, mit dem das Passamt die digitalen Bilder sicher und schnell abrufen kann. Digitale Passfotos, die die Bürger selbst aufgenommen haben, sind nicht erlaubt.
Neu ist die Möglichkeit, digitale Passbilder zukünftig auch direkt im Passamt anfertigen zu lassen. Für jedes durch die Behörde erstellte Lichtbild wird bundesweit einheitlich eine Gebühr von sechs Euro erhoben. Die Geräte sind eine bequeme Lösung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Nutzung des Geräts im Passamt ist für Babys und Kleinkinder nicht geeignet, um Passbilder zu erhalten. Hier wird der Gang zum Fotografen empfohlen.
