Der Markt Höchberg erinnert von Zeit zu Zeit an die Friedhofssatzung, in der unter §17, Absatz 2 besondere Gestaltungsvorschriften für Urnennischenwandgräber festgesetzt sind:
Sollten Gegenstände wie z. B. Blumenschalen von der Blumenbank vom Bauhof entfernt werden müssen, werden diese an der Aussegnungshalle zur Abholung hinterlegt.
Uns ist bewusst, dass es sich hier um ein sensibles Thema handelt und alles, was niedergelegt wird, Zeichen der Trauer und Wertschätzung des Toten darstellen.

"Schmuck- und Nutzungsgegenstände aller Art (Vasen, Grablichter, Engelchen und Ähnliches) dürfen weder an der Verschlussplatte noch an der Urnennische angebracht werden. Eine Blumenbank wird vor der Urnenwand bereitgestellt.Der Markt Höchberg behält sich die Entsorgung unansehnlich gewordener Blumen und anderer Gegenstände vor."
Sollten Gegenstände wie z. B. Blumenschalen von der Blumenbank vom Bauhof entfernt werden müssen, werden diese an der Aussegnungshalle zur Abholung hinterlegt.
Uns ist bewusst, dass es sich hier um ein sensibles Thema handelt und alles, was niedergelegt wird, Zeichen der Trauer und Wertschätzung des Toten darstellen.
Dennoch muss sichergestellt werden, dass eine gewisse Ordnung für alle Besucher der Grabstätten vorherrscht.
Wir bitten um Verständnis und Ihre Unterstützung zur Einhaltung der festgesetzten Regeln.
Danke!

