Die ILE MainLand Allianz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung
durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur Einrei-
chung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regio-
nalbudgets auf. Der MainLand Allianz steht für das Jahr 2027 ein
Regionalbudget in Höhe von 50.000€ zur Verfügung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000
EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der För-
derung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese
Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vor-
haben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf
kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung
von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausga-
ben ist nicht zulässig.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch
nicht begonnen wurde.
Das Kleinprojekt muss bis 20.09.2027 umgesetzt werden, dass der Durch-
führungsnachweis bis spätestens 01.10.2027 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind juristische Personen des
öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und
Personengesellschaften.
Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten werden mit bis
zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Be-
rücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) fest-
gelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach §
15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwen-
dungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf
unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen
Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen-
sen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst
zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die
Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.
Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Länd-
liche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum
Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist
nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zu-
wendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Förder-
voraussetzungen geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewer-
tet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu
unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden
Regionalbudgets.
Die Abgabe der Förderanfrage muss spätestens am 30.11.2026 er-
folgen.
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzen-
den Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen
Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tou-
rismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerde-rung/
regionalbudget/index.html zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie
nähere Hinweise auf der Website der MainLand Allianz unter www.
mainlandallianz.de. Fragen können Sie an Thomas Rempel (info@
mainlandallianz.de oder 09324/304-905 oder 0160 104 14 85) richten.
