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Vollzug Art. 8 Bayerisches Straßen- und Weggesetz (BayStrWG);
Gemeinde Gessertshausen
04.11.2025, 16:26
Ankündigung der Einziehung des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwegs „Weg I beim Bucher Weg“, Fl.Nr. 377, Gmkg. Deubach

Der o. g. Feldweg ist im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Gessertshausen für die Gemarkung Deubach eingetragen. Der Feldweg soll aufgelassen werden, da er nur die Anliegergrundstücke eines Grundstückseigentümers erschließt. Daher ist der Eigentümer daran interessiert, die Wegfläche zusammen mit seinen landwirtschaftlichen Grundstücke zu vereinigen. Aufgrund des Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung beabsichtigt die Gemeinde Gessertshausen, den gesamten Weg, auf seine Länge von 0,215 km, einzuziehen. Die Unterlagen zu der beabsichtigten Einziehung können in der Zeit vom 06.11.2025 bis 06.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten bei der Gemeinde Gessertshausen, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.  

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Beschreibung

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