1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 20 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Lidl und Herr Lichtenstern teil. Außerdem waren die Kommandanten Andreas und Tobias Regau, Herr Kroner von der Feuerwehr Mering und Herr Karnott von Steinbacher Consult anwesend.
2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.07.2026
Die Niederschrift wurde mit 20:0 Stimmen genehmigt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Der MGR bestellte Frau Leah Pflanz ab 1.09.2026 als stellvertretende Leitung im Integrativen Kinderhaus Kapellenberg.
Der MGR bestellte Frau Jasmin Faltermeier ab 1.09.2026 als stellvertretende Leitung in der KiTa Farbklekse am Sportplatz.
4. Bebauungsplan Nr. 84 „Sonac“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Sonac“ wurde am 11.12.2025 beschlossen und der Vorentwurf gebilligt und zur Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand vom 30.03. bis 05.05.2026 statt. Von 37 Trägern öffentlicher Belange haben 18 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
4.1. Regierung von Schwaben
Es stehen keine landesplanerischen Belange dem Bauleitplanverfahren entgegen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.
4.2. Landratsamt Aichach-Friedberg Bauplanungsrecht
Die Unterschiede zum Industriegebiet sind herauszuarbeiten und in der Begründung fehlen konkrete Aussagen. Es wird um Klarstellung gebeten, ob nur hinsichtlich der Länge die abweichende Bauweise gelten soll oder grundsätzlich eine von §22 Abs. 1 BauNVO abweichende Bauweise. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Festsetzung 4.2. wird neu formuliert. Im Sondergebiet wird gem. §22 Abs- 4 BauNVO eine abweichende Bauweise festgesetzt. Wie in der offenen Bauweise sind Gebäude weiterhin unter Einhaltung seitlicher Grenzabstände zu errichten, jedoch sind Gebäudelängen von mehr als 50 m zulässig. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung angepasst, die wesentlichen Unterschiede des festgesetzten sonstigen Sondergebiets gem. §11 BauNV BauNVO gegenüber den Baugebieten nach §§2-10 BauNVO nachvollziehbar dargestellt.
4.3. Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Naturschutzbehörde
Die Stelle bittet um eine erneute Beteiligung, wenn die Ausgleichsflächenverlegung konkretisiert wurde, da sonst keine Zustimmung erfolgen könne. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung angepasst und um Informationen zur Verlegung der Ausgleichsflächen A1 und A2 durch Erwerb von Ökopunkten ergänzt.
4.4. Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisbaumeister
Er empfiehlt, in der Begründung die Unterschiede aufzuzeigen zwischen sonstigem Sondergebiet gem. §11 und Baugebiet nach §§2-10 BauNVO. Der MGR beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung angepasst, die wesentlichen Unterschiede des festgesetzten sonstigen Sondergebiets gem. §11 gegenüber den Baugebieten nach §§2-10 BauNVO nachvollziehbar dargestellt.
4.5. Landratsamt Aichach-Friedberg – Staatliches Abfallrecht
Die Stelle schreibt, es sei unklar, welche Abfälle inwieweit im Plangebiet behandelt, gelagert und verwertet werden sollen. Aus abfallrechtlicher Sicht bestehen Bedenken, da keine hinreichenden Festsetzungen bzw. eine hinreichende Begründung zu den abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten enthalten sind. Der MGR beschloss mit 20:0 Stimmen, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Bei Festsetzung Nr. 1.2. werden „Anlagen zur Behandlung, Zwischenlagerung und Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen“ aus dem Zulässigkeitskatalog gestrichen, Begründung und Umweltbericht entsprechend angepasst.
4.6. Landratsamt Aichach-Friedberg – Bodenschutzrecht
Die Stelle hat keine Einwände, sofern vor der Bebauung die notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Für eine Bepflanzung werden Pflanzen ohne essbare Früchte empfohlen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Hinweise unter 1. und 13.2. sowie die Begründung und den Umweltbericht entsprechend der Würdigung zu ändern. Weitere Verfahrensschritte werden erst nach abschließender Klärung, ob weitere Regelungen zu der sich aus §1 Abs 5 und 6 BauGB ergebenden Pflicht erforderlich sind, eingeleitet.
4.7. Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz
Die Stelle empfiehlt, das Lärmkontingent von 66 dB um 3 auf 63 dB zu reduzieren. Die UWG bittet, aufgrund der Geruchsbelästigungen noch um die Nachreichung einer Stellungnahme. Herr Bichlmeier von der Firma Sonac sagte, dass der Biofilter einwandfrei funktioniere und sie die Geruchsbelästigung in den Griff bekommen wollen. Sie werden die Gemeinde über E-Mail informieren. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Unter Festsetzung 11.1 werden die derzeit festgesetzten Nachtkontingente im SO 1 vom 66 dB(A) auf 65 dB(A) und im SO 2 vom 60 dB(A) auf 59 dB(A) reduziert. Der zweite Satz der Festsetzung zu „Sonderfallregelungen“ wird beibehalten. Die aktuelle schalltechnische Untersuchung wird dem Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung als Anlage beigelegt, Begründung und Umweltbericht sind entsprechend anzupassen.
4.8. Landratsamt Aichach-Friedberg – kommunale Abfallwirtschaft
Die Stelle wünscht eine Ergänzung wie folgt: „Es sind auf jedem Baugrundstück ausreichende Stellflächen für Müllcontainer, bzw. Tonnen vorzusehen (möglichst am Straßenrand). Auf eine ausreichende Wendemöglichkeit für die Müllfahrzeuge ist zu achten“. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung unter den Hinweisen zur Müllbeseitigung redaktionell ergänzt.
4.9. Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt
Die Stelle hat keine Bedenken, bittet aber unter 13.1 die Flur-Nummern korrekt anzugeben. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan wird unter den textlichen Hinweisen Nr. 13.1 entsprechend der Würdigung redaktionell angepasst.
4.10. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Das Amt weist auf den Schutz des Verlorenen Bachs, hohe Grundwasserstände und eventuelle Altlasten hin und macht zahlreiche Ergänzungsvorschläge. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. In der Planzeichnung wird die Baugrenze mit einem Abstand von mindestens 5 m zum Gewässer festgesetzt und die vorgeschlagene textliche Festsetzung zum Gewässerschutz neu in die Festsetzungen aufgenommen.
Die 60 m - Linie zum Gewässer wird in der Planzeichnung als planzeichnerischer Hinweis ergänzt. Die textlichen Hinweise des Bebauungsplans werden entsprechend um einen Hinweis auf die Genehmigungspflicht von Anlagen innerhalb dieses 60m-Streifens ergänzt.
Die vorgeschlagenen Hinweise zum Grundwasserschutz werden mit den bereits enthaltenen Hinweisen im Bebauungsplan abgeglichen und in Einklang gebracht; die vorgeschlagenen Hinweise zu Altlasten und Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen. Die weiteren Verfahrensschritte werden erst nach abschließender Klärung, ob weitere Regelungen zu der sich aus § 1 Abs. 5 und 6 BauGB ergebenden Pflicht erforderlich sind, eingeleitet.
4.11. Bayernwerk Netz GmbH
Die Firma hat keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen müssen von Bepflanzung freigehalten werden, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung um einen Hinweis zu Baumpflanzungen im Bereich von Ver- und Entsorgungsanlagen ergänzt
4.12. Gemeinde Kissing
Die Gemeinde Kissing teilt mit, dass sich das Betriebsgelände vollständig innerhalb des Einzugsgebiets der Kissinger Trinkwasserbrunnen befindet und sich daraus erhöhte Anforderungen an die Ausführung und den Betrieb der Versickerungsanlagen ergeben. Außerdem möchte Kissing den bestehenden Brunnenstandort erweitern und noch 2026 die Einleitung des Wasserrechtsverfahrens und des Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes angehen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung nicht geändert.
4.13. Staatliches Bauamt Augsburg
Das Amt macht darauf aufmerksam, dass für das Herstellen von Anschlüssen an die innerhalb der Staatsstraße 2380 liegenden Versorgungsleitungen die besondere Erlaubnis des Staatlichen Bauamtes Augsburg schriftlich einzuholen sei. Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen dürfen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.
4.14. Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg sieht die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die Richtwerte für Emissionskontingente für Gewerbelärm im Bebauungsplan eingehalten und hat keine Einwände, wenn auch die wasserrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.
4.15. Energienetze Bayern
Im Bereich des Bebauungsplans befindet sich die Gashochdruckleitung der Energienetze Bayern, die inklusive Schutzstreifen von jeweils 3 Metern auf beiden Seiten der Rohrachse in die Darstellung mit aufzunehmen ist. Im Bereich des Schutzstreifens der Gashochdruckleitung dürfen keine Bauwerke errichtet und keine Bäume oder tief wurzelnde Sträucher gepflanzt werden. Zudem dürfen keine wesentlichen Veränderungen des Geländeniveaus vorgenommen werden; eine Mindestrohrdeckung von 1,0 Meter muss durchgängig eingehalten bleiben, 1,5 Meter Überdeckung sollten, 2,0 Meter Überdeckung dürfen nicht überschritten werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung um einen planzeichnerischen und textlichen Hinweis zur bestehenden Gashochdruckleitung mit Schutzstreifen ergänzt.
4.16. IHK Schwaben
Die Stelle begrüßt die Aufstellung des Bebauungsplans zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die betriebliche Erweiterung der vor Ort ansässigen Firma Sonac. Dadurch wird dem Unternehmen die Durchführung umfangreicher Weiterentwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermöglicht, um am Standort weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.
4.17. Amprion GmbH
Die Firma teilt mit, dass das Plangebiet östlich in einem Abstand von ca. 50 m zur Leitungsachse und somit außerhalb des Schutzstreifens ihrer Höchstspannungsfreileitung liegt. Sie bittet um weitere Beteiligung im Verfahren. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.
4.18. Marktbauamt
Das Marktbauamt teilt mit, dass der Schutz der Wirkungspfade Boden- Wasser, Boden- Luft und Boden- Mensch (inkl. Trinkwasser) als zentraler Bestandteil des deutschen Umweltrechts gewährleistet sein muss. Auch bei Hochwasserereignissen muss sichergestellt werden, dass die Anlage keine Gefahr für die Umwelt darstellt sowie wassergefährdende Stoffe sicher gelagert werden. Die Kapazität der bestehenden Schmutzwasserleitung darf nicht überschritten werden. Es dürfen keine Nachteile wie z.B. Rückstau für bereits angeschlossene Anlieger entstehen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.
5. Bebauungsplan Nr. 84 „Sonac“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 20:0 Stimmen billigte der MGR den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Sonac“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.09.2026. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach abschließender Klärung, ob weitere Regelungen zu der sich aus § 1 Abs. 5 und 6 BauGB ergebenden Pflicht erforderlich sind, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die umweltbezogenen Informationen sollen mit ausgelegt und benannt werden.
6. Kommunalwahlen 2026: Abberufung der bisherigen stellvertretenden Wahlleitung sowie Berufung einer neuen stellvertretenden Wahlleitung für den Fall einer Nachwahl/Neuwahl des Ersten Bürgermeisters
Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, Frau Marina Folgmann als stellvertretende Wahlleitung abzuberufen und gleichzeitig Frau Viktoria Nisbett (Abteilungsleitung 4 „Bürger und Service“) neu für den Fall einer Nachwahl/Neuwahl des Ersten Bürgermeisters zu berufen.
7. Freiwillige Feuerwehr Mering: Ersatzbeschaffung für den Rüstwagen RW 2 (Baujahr 1999)
Die Kommandanten Andreas und Tobias Regau und Christian Kroner standen dem Gremium für Fragen zur Verfügung. Der erste Kommandant Andreas Regau berichtete, dass für den bald 28 Jahre alten Rüstwagen RW2 eine Ersatzbeschaffung anstehe. Schon bei einem Alter von 25 Jahren wäre das möglich. Es ist geplant, für den flexiblen Einsatz ein zweites Wechselladerfahrzeug mit Kran und Seilwinde zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich auf 570.000 Euro. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, als Ersatz für den Rüstwagen RW 2 (Baujahr 1999) die Beschaffung eines zweiten Wechselladerfahrzeugs (WLF 2) analog zum aktuellen Bestandsfahrzeug allerdings inkl. Seilwinde und beauftragte die Verwaltung mit allen weiter notwendigen Schritten (Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben, Mittelanmeldung zum Haushalt 2027, Ausschreibung und Auftragsvergabe). Die Verwaltung wurde beauftragt, das neue Fahrzeug inkl. Kran im dargestellten Leistungsumfang zu beschaffen. Soweit die tatsächliche Auftragssumme für die Gesamtbeschaffungskosten die geschätzte Höhe von 570.000 € brutto (ohne Kosten der externen Ausschreibung) um mehr als 15 % übersteigt, ist ein separater Vergabebeschluss des Marktgemeinderates herbeizuführen.
8. Umsetzung Wasserrechtliche Maßnahme zur Rückhaltung von Niederschlagswasser im Wachtmannbach im Ortsteil Baierberg
Die Maßnahmen zur Regulierung und Sicherstellung des Abflussvermögens des Gewässers „Wachtmannbach in Baierberg“ sind gem. Wasserrechtsbescheid Az. 62-641-2/2.3-5397 und Vorgabe des Landratsamts Aichach-Friedberg noch im Jahr 2026 fertigzustellen. Aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung können sie sich ins Jahr 2027 verschieben. Die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf 108.500 Euro. Herr Lichtenstern versicherte, dass es eine gute Maßnahme sei, die keine Nachteile für die Anlieger mit sich bringe. Es erfolgte eine Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die geplante Maßnahme zur Schaffung von Rückhalteraum und zur hydraulischen Entlastung des Wachtmannbachs im Ortsteil Baierberg auf Grundlage der vorliegenden Planung und des Angebotes der Firma Josef Häfele umzusetzen und ermächtigte die Verwaltung mit der Beauftragung aller notwendigen Leistungen, einschließlich Vergabe aller Zusatzaufträge für die Durchführung der Maßnahme.
9. Ersatzneubau Paarbrücke Rosengasse – Durchführungsbeschluss
Die Brückenprüfung ergab, dass sich das Bauwerk in einem maroden Zustand befindet und ein Ersatzneubau erforderlich ist. Für einen Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Rosengasse stellt die Regierung von Schwaben eine Städtebauförderung in Aussicht. Voraussetzung ist, dass die Brücke von der Bauweise und von der optischen Ausführung her zwingend an die bereits vorhandene Brücke angeglichen werden muss, da die Bestandsbrücke ebenfalls von der Städtebauförderung gefördert wurde. Der Fördersatz liegt aktuell bei 60% bis 80% je nach Finanzkraft der Kommune. Dem Förderantrag ist ein Durchführungsbeschluss beizufügen. Die Kostenschätzung beträgt inkl. Abriss und Entsorgung 250.000 € brutto, die Planungsleistungen für Statik und Vermessung sowie Abnahme durch einen Sachverständigen werden mit ca. 25.000 € brutto veranschlagt. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, um den Förderantrag einreichen zu könne, den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke in Verlängerung der Rosengasse bei entsprechender Förderzusage und ermächtigte die Verwaltung mit der Beauftragung der notwendigen Planungsleistungen sowie Vergabe an die aus den Ausschreibungen der Bauleistungen resultierenden günstigsten Bieter inkl. Erteilung aller erforderlichen Zusatzaufträge. Das Gremium soll jeweils über Planungsstand bzw. Vergaben informiert werden.
10. Sanierung Freibad: Information Beauftragung Fachplaner - Bildung Planungsgremium
Für den Bereich Architektur wurde Bauatelier Haas und Hiesch Part GmbH,
für Freianlagen wurde Bauatelier Haas und Hiesch Part GmbH,
für HLS wurde L&P Beratende Ingenieure GmbH
für ELT wurde Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG
für Tragwerksplanung wurde Wurm+Henningsen PartGmbH beauftragt.
Um die weitere Planung zielgerichtet voranzutreiben und bereits in einem frühen Planungsstadium auf die Wünsche und Anforderungen des Marktes Mering eingehen zu können, soll der Marktgemeinderat von Beginn an in den Planungsprozess eingebunden werden. Es ist ein Planungsgremium vorgesehen, dem neben dem Ersten Bürgermeister und Vertretern des Marktes je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter je Gruppierung angehören sollen.
Mit 19:0 Stimmen nahm der MGR die Information über die Beauftragungen der Fachplanungsbüros zur Kenntnis.
Mit 14:5 Stimmen beschloss der MGR die Bildung eines Planungsgremiums bestehend aus Bürgermeister, Vertretern des Marktes sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter je Gruppierung.
Mit 16:3 Stimmen beschloss der MGR, dass die Gruppierungen der Verwaltung (Herrn Bludau) den Vertreter rechtzeitig vor dem ersten Termin benennen sollen. Die UWG benannte bereits in der Sitzung Herrn Stößlein und Herrn Kuhnert als Vertretung, die Grünen benannten Herrn Gnann und Herrn Listl als Vertretung.
11. Sachantrag der SPD vom 2.07.2026: Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines gemeinsamen Maßnahmenpakets für den Regionalzughalt Mering St. Afra
Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu initiieren, um ein Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Verbesserung der Situation am Regionalzughalt Mering St. Afra zu erarbeiten. Zur Arbeitsgruppe sollen eingeladen werden: die ÖPNV-Aufgabenträger Landkreis Augsburg und Landkreis Aichach-Friedberg, die AVV GmbH als zuständiger Verkehrsverbund, die Stadt Königsbrunn und die Stadt Bobingen. Die Marktgemeinde Mering wird neben der Verwaltung durch noch festzulegende Mitglieder des Marktgemeinderats vertreten. Die Arbeitsgruppe soll außerdem die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zu Gesprächen über Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung der Platzkapazitäten im Regionalverkehr von und nach München hinzuziehen. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines abgestimmten Maßnahmenpakets, das von den jeweiligen Beteiligten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs umgesetzt oder veranlasst werden kann. Dabei sollen insbesondere die Park-and-Ride-Situation am Haltepunkt Mering St. Afra dauerhaft verbessert, der Parkdruck im Umfeld reduziert sowie attraktive ÖPNV-Alternativen für Pendler, insbesondere aus Königsbrunn, geschaffen werden.
12. Sachantrag der SPD vom 7.09.2026: Beschluss einer Resolution des Marktgemeinderates zum Thema "Mehr statt weniger Züge für Meringer Pendler und Pendlerinnen
Mit 20:0 Stimmen sprach sich der MGR für die Resolution aus, die von der SPD angeregt wurde. Er ist somit entschieden gegen die Pläne der DB InfraGO, die Zahl der Nahverkehrszüge zu reduzieren und forderte den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Verkehr, den Bundestag und die regionalen Abgeordneten des Bundestags und des Bayerischen Landtags zur Unterstützung auf. Am 12.10. findet hierzu um 19.30 Uhr eine Podiumsdiskussion im evangelischen Gemeindehaus statt.
13. Bekanntgaben
Die Freianlagen für das Rathaus wurden vergeben.
Die Mittelschule Kissing macht für eine Schule in Ruanda einen Spendenlauf und lädt dazu auch Mitglieder des MGR ein. Vorgesehen war der Lauf für den 2.10. um 8.30 Uhr, wurde aufgrund des schlechten Wetters auf den 5.10. um 8.30 Uhr verschoben.
Der Bürgermeister teilt mit, dass gerade falsche Emails unter seinem Namen verschickt werden. Es sollen keine Gutscheine gekauft und keine Codes eingelöst werden, es handelt sich um Betrug.
14. Anfragen
Es wurde angefragt, ob die im Kalender stehende Sondersitzung am 8.10. stattfinden muss. Sie ist nicht erforderlich und entfällt.
Es wurde angefragt, ob in diesem Jahr eine Bürgerversammlung stattfindet. Der Bürgermeister teilte mit, dass das Landratsamt Aichach-Friedberg ihm nahegelegt hätte, keinen Neubürgerempfang und keine Bürgerversammlung zu veranstalten, solange nicht über eine Neuwahl entschieden ist.
Heike Scherer
