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Umstufung öffentliche Straße
Gemeinde Gessertshausen
22.05.2025, 09:23
Grasweg in Gessertshausen

1. Straßenbezeichnung:    Grasweg Lage:                                                   Fl.Nr. 220/1, 221/3, 221/4, 221/6, 232/11, 233/8, 233/9, 296/65, 903/5, 903/22, Gmkg. Gessertshausen Anfangspunkt:                                      Fortsetzung der Ortstraße „Eichenstraße“ auf Fl. Nr. 903 Gmkg. Gessertshausen Endpunkt:                                            östlicher Grenzpunkt Fl. Nr. 903/5 zu Fl. Nr. 233/15 Gmkg. Gessertshausen Länge:                                                 ca. 0,280 km Gemeinde:                                          Gessertshausen                  Landkreis:                                            Augsburg Regierungsbezirk:                                Schwaben   2. Verfügung: 2.1 Für die unter 1. bezeichnete, bestehende Straße hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert. Durch den technischen Ausbau weist die Verkehrsanlage die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße im Sinne von Art 46 Abs. 2 BayStrWG auf. Danach ergibt sich gem. Art 7 Abs. 1 BayStrWG die Verpflichtung zur Umstufung. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 02.04.2025 keine Einwendungen geltend gemacht und der Einstufung zugestimmt. Daher wird die Straße gem. Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2025, TOP 7, aufgestuft zur Ortsstraße 2.2. Widmungsbeschränkung:    keine   3. Eigentümer und Träger der Straßenbaulast:   Gemeinde Gessertshausen   4. Wirksamwerden:                                                 09.06.2025   5. Sonstiges: 5.1      Gründe: Durch die baulichen Erweiterungen auf dem Gelände der Tierklinik sowie der damit verbundenen nicht unerheblichen Zunahme es Ziel- und Quellverkehrs zur und von der Tierklinik hat sich die Verkehrsbedeutung vom ausgebauten Teil von Grasweg geändert 5.2      Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs.4 Satz 4 BayVwVfG am 09.06.2025 als bekannt gegeben und damit wirksam. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31, Zimmer 16, in der Zeit vom Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag nur von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr   Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, in 86048 Augsburg, Postfach 11 23 43, Kornhausgasse 4, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Gessertshausen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.   Anlage zur Widmungsverfügung und -bekanntmachung vom 22.05.2025 (Rot = umzustufende Ortsstraße „Grasweg“) - hier öffnen Amtliche Bekanntmachung - hier öffnen

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Beschreibung

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