Befristete Öffentliche Aufforderung bis 04.07.2025
Friedhof Mainsondheim, Grabstätte B 12 (2)
zuletzt bestattet: Fleischmann, geb. Ort, Amalie Dorothea
Grabnutzungsberechtigte: Ilse Fleischmann
Auszug aus der Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (FHS)
§ 15 Abs. 4 FHS:
Ist der Aufenthalt eines Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz der sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten eines Verpflichteten gem. § 14 Abs. 2 (FHS) in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder abzuräumen oder einzuebnen.
Bitte setzen Sie sich bis 04.07.2025 mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Dettelbach, Fr. Claudia Bräuer in Verbindung, wenn Ihnen der Aufenthalt der Nutzungsberechtigten der genannten Grabstätte bekannt ist. Sollte nach Ablauf der befristeten öffentlichen Aufforderung die Nutzungsberechtigte weiterhin nicht ermittelt werden können, macht die Stadt Dettelbach von Ihrem Recht Gebrauch die Grabstätte einzuebnen.
E-Mail: ordnungsamt@dettelbach.de
Tel. 09324/304-114
(Amtlich bekannt gemacht am im Digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach 2025/12 am 13.06.2025 unter https://www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen)