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Bebauungsplan Bromberg Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Stadt Dettelbach
07.08.2025, 13:41
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Öffentliche Bekanntmachung

über die

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Bromberg“ mit integriertem Grünordnungsplan

im Regelverfahren

mit 14. Änderung des Flächennutzungsplans (Teiländerung)

im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)

Stadt Dettelbach

 

Der Bau- und Agrarausschuss der Stadt Dettelbach hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 17.11.2022 und am 26.10.2023 die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Am 28.07.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dettelbach den Entwurf des Bebauungsplans „Bromberg“ mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 17.07.2025 gebilligt.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Planunterlagen bestehen aus:

          Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan (Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und Hinweise)

          Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans

          Begründung mit Umweltbericht

          spezielle artenschutzfachliche Prüfung (saP)

          Beratung zum Schallimmissionsschutz

          Geotechnischer Bericht Baugrund

          Kurzbericht zu Erfordernissen bei der Geländeanhebung im Bereich der nordöstlichen Baugebietsgrenze

          und den Stellungnahmen in der Abwägung (Hinweis: Sämtliche umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die vollständigen umweltbezogenen Unterlagen (insb. Umweltbericht und spezielle artenschutzfachliche Prüfung) werden im Zuge der öffentlichen Auslegung vollständig veröffentlicht und zur Einsicht bereitgestellt.)

 

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Bromberg“ ist die Absicht der Stadt Dettelbach der hohen Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für neues Wohnen nachzukommen und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Arrondierung der vorhandenen Siedlungsflächen auszuweisen. Ziel ist die Bereitstellung von attraktiven Flächen zur Schaffung neuer, differenzierter Wohnungsangebote. Dabei sollen insbesondere eine gute Anbindung an die bestehenden Siedlungseinheiten sowie eine qualitätvolle Einbindung in die landschaftlichen Strukturen gesichert werden. Darüber hinaus sollen die Chancen und Möglichkeiten zur Schaffung eines nachhaltigen Wohngebietes Berücksichtigung finden.

Insgesamt beträgt die Größe des Geltungsbereiches ca. 3,2 ha. Er umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 3638, 3639, 3640, 3641 und 3647.

 

 

Hinweis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB: Verfügbare umweltbezogene Informationen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens liegen umweltbezogene Informationen in Form eines Umweltberichts sowie artenschutzrechtliche Informationen auf Grundlage einer fachgutachterlichen Beurteilung vor. Die darin behandelten Umweltthemen werden nachfolgend schlagwortartig zusammengefasst:

Umweltbericht:

          Schutzgut Mensch: Folgende Störwirkungen sind gegeben: geringe potentielle Störwirkungen durch ggf. nutzungsbedingte Lärmemissionen, Verlust von Freiflächen nachgeordneter Bedeutung, zusätzliches Bauvolumen, zusätzliche Versiegelung von bisher offenen Flächen, visuelle Beeinträchtigung, geringe Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen in die freie Landschaft. Insgesamt ist eine zusätzliche Beeinträchtigung und Versiegelung gegeben, aufgrund des kleinen Geltungsbereiches ist der Eingriff als gering einzustufen. Die Erweiterung am bestehenden Ortsrand führt zu keiner massiven Veränderung.

          Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Umweltauswirkungen: Veränderung der bisherigen landschaftlichen Nutzungen, Agrarlandschaft mit Ackerbau, Bebauung von geringer bis mittlerer Dichte (GRZ 0,4) und Baumasse, Verlust von freier Landschaft, überwiegend von geringer bis mittlerer Bedeutung. Die Umweltauswirkungen der Planung auf das Stadtbild und den Landschafts- und Erholungsraum werden im Geltungsbereich mit mittlerer bis geringer Erheblichkeit eingestuft.

          Schutzgut Tiere und Pflanzen / Artenschutzrechtliche Beurteilung:
Als potentiell natürliche Vegetation wäre im Gebiet ein „Typischer Waldmeister-Buchenwald“ vorzufinden. Dieser ist durch die reale, lang andauernde landwirtschaftliche Nutzung ersetzt. Im Gebiet sind keine Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie keine kartierten oder gesetzlich geschützten Biotope vorhanden. Das Gebiet besitzt eine hohe Eignung als Lebensraum für den Feldhamster.
Gemäß saP sind nachfolgende Arten (Fauna) im Gebiet bzw. der Umgebung nachgewiesen: Vögel (Brutvögel, v.a. bodenbrütende Vogelarten der Agrarflächen, hier insb. die Feldlerche), Säugetiere (Fledermäuse und Feldhamster); Reptilien (pot. Zauneidechse, Schlingnatter - nicht relevant bzw. nicht nachgewiesen).
Der Geltungsbereich hat für die gemäß saP vorgefundenen Arten eine hohe Bedeutung, auch wenn auf der Fläche selbst nur vereinzelt Arten vorgefunden wurden. Für den Schutz des Feldhamsters wird ein Wirkraum im Umkreis von bis zu 350 m um Hamsterbauten gem. Vorgaben der Regierung von Unterfranken untersucht und angenommen.
Durch den Verlust von geeigneten Flächen bzw. Lebensräumen ist eine Beeinträchtigung der lokalen Population der vorkommenden Vogelarten, Fledermausarten und des Feldhamsters nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Eingriffen sind spezielle, spezifische Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, sowie Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. Insbesondere für den Feldhamster sind Maßnahmen erforderlich. Hierfür sind externe Ausgleichsflächen erforderlich, auf denen eine angepasste Bewirtschaftung für den Artenschutz erfolgen kann. Dies kann mit sogenannten „Produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen“ erfolgen, bei denen eine extensive Bewirtschaftung nach dem „3 Streifen- Modell“ erfolgt. Diese Maßnahmenflächen sind gleichzeitig auch zum Schutz der Feldlerche wirksam herzustellen. Hierfür sind Feldlerchenfenster in den bewirtschafteten Flächen vorzusehen.
Bei Umsetzung der Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind für die betroffenen Artengruppen keine Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu erwarten. Eine artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren gem. § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.“ Gem. saP sind Ausgleichsflächen in einem Umfang von ca. 2,0 ha erforderlich. Gemäß Planstand können in ca. 3km Entfernung auf Gemarkung Bibergau, Flst. 409/7 ca. 2,0 ha Ausgleichsmaßnahmen für den Feldhamster vorgesehen werden. Hierfür liegt mittlerweile eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vor. In der Nähe dieser Fläche befinden sich Artenschutzmaßnahmen für den Feldhamster.

          Schutzgut Boden: Umweltauswirkungen: weitere Einschränkung bzw. Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (Pufferfunktion, Infiltration), Erhöhung der versiegelten Fläche, Beeinträchtigungen durch zusätzliche Schadstoffeinträge sind nicht völlig auszuschließen. Gegenüber der Bestandssituation und ist eine geringe bis mittlere nachteilige Auswirkung auf das Schutzgut Boden zu erwarten.

          Schutzgut Wasser: Umweltauswirkungen: Verlust von natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts wie der Verringerung des Rückhaltevermögens, der Versickerungsfähigkeit des Bodens und der Grundwasserneubildung, Erhöhung des oberflächig abfließenden Niederschlagswassers infolge zusätzlicher Neuversiegelungen im Bereich künftiger Baufläche. Für das Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächenwasser) ergeben sich für den Geltungsbereich vor allem aufgrund der geringen Eingriffsfläche, nur geringe nachteilige Umweltauswirkungen. Eine zusätzliche Gefährdung des Grundwassers (Wirkungspfad Boden- Wasser) kann hier weitgehend ausgeschlossen werden. Für den Wasserrückhalt werden Rückhaltebecken und Rückhaltemulden für Oberflächenwasser angelegt.

          Schutzgut Klima und Luft: Umweltauswirkungen: geringer Verlust von Kaltluftentstehungsflächen durch Flächenversiegelung und Überbauung, jedoch keine Beeinträchtigung klimarelevanter Ausgleichsfunktionen (da zu kleine Gebietsgröße), es sind keine relevanten Schadstoffbelastungen infolge der zulässigen Nutzungen zu erwarten. Aufgrund des geringen Flächenanteils ist trotz Neuversiegelung keine relevante, messbare Verschlechterung zu erwarten. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima/ Luft sind als gering zu bewerten.

          Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Umweltauswirkungen.

 

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom

 

18.08.2025 bis einschließlich 28.09.2025

bei der Stadt Dettelbach, Bauverwaltung, Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach,

während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Mo – Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Do: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

 

Gleichzeitig sind die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auch auf der Homepage der Stadt Dettelbach unter:

 

        https://www.dettelbach.de

sowie im zentralen Internetportal des Landes Bayern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB unter:

        https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

zur Einsicht veröffentlicht.

 

Hinweise:

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dettelbach abgegeben werden.

Eine Übermittlung per E-Mail an bauverwaltung@dettelbach.de ist ebenfalls möglich. Beachten Sie bitte, dass die Stadtverwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans / Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Dettelbach den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans / Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Diese Bekanntmachung erfolgt hiermit ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

 

Stadt Dettelbach, den 07.08.2025         

 

 

gez.

……………………………………………………                                       (Siegel)

Herbert Holzapfel, 2. Bürgermeister

 

Das Amtsblatt wird ausschließlich digital veröffentlicht und erscheint nach Bedarf. Es wird im Internet auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde unter https://www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich bekannt gemachte Fassung.

 

(Amtlich bekannt gemacht im Digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach 2025/15 am 07.08.2025 unter https://www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen sowie als Aushang an der Amtstafel in der Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach).


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