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Festlegung der Gewässerrandstreifen
VG Gessertshausen
27.03.2026, 08:07
Einwendungen bis 6. Mai 2026 möglich

Festlegung der Gewässerrandstreifen: Ergebnisse liegen vor – Einwendungen bis 6. Mai 2026 möglich Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer. Sie dienen insbesondere dazu, Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, die ökologische Funktion der Gewässer zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Gemäß Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einem Bereich von 5 m auf beiden Seiten des Gewässers eine garten- oder ackerbauliche Nutzung nicht zulässig. Von dieser Regelung sind künstliche Gewässer ausgenommen. Da an manchen Gräben, welche möglicherweise auch nur zeitweise Wasser führen, nicht immer klar erkennbar ist, ob sie der Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen unterliegen, haben die Wasserwirtschaftsbehörden in Bayern eine Kartierung der betroffenen Gewässer und Gräben durchgeführt. Diese Kartierung ist für den Landkreis Augsburg abgeschlossen und liegt nun zur Einsicht vor. Die Ergebnisse können im Umweltatlas unter www.umweltatlas.bayern.de / Karteninhalte / Inhalte hinzufügen / Gewässerbewirtschaftung / Gewässerschutz-Landwirtschaft / Gewässerrandstreifen abgerufen werden. Vom 27.03.2026 bis 06.05.2026 können beim WWA Donauwörth Einwendungen gegen die Festlegungen vorgebracht werden. Folgende Angaben sind hierfür notwendig: Name und Adresse Gemeinde, Gemarkung, Flurstück(e) Um welches Gewässer es sich handelt Begründung der Einwendung (Hinweis des WWA Donauwörth: Einwendungen ohne Begründung werden nicht bearbeitet) Die Einwendungen werden entweder per E-Mail an gewaesserrandstreifen@wwa-don.bayern.de oder postalisch an „WWA Donauwörth, Förgstraße 23, 86609 Donauwörth“ übersandt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (0906/7009-0) oder informieren sich online: www.wwa-don.bayern.de / Themen / Flüsse und Seen / Gewässerrandstreifen). 

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