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Hecken und Sträucher zurückschneiden
Gemeinde Hagelstadt
20.05.2026, 10:22

Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Breitbandausbau im Gemeindegebiet. Hierzu werden aktuell alle Straßen im Gemeindegebiet begangen und die Trassen für den Ausbau festgelegt.

Leider mussten wir dabei feststellen, dass bei mehreren Grundstücken aus den Gärten Sträucher, Äste und Hecken auf Straßen- oder Gemeindegrund überstehen.

Dies behindert zum einen die Bauarbeiten, gefährdet aber auch Verkehrsteilnehmer. 

Wir bitten Sie deshalb das Lichtraumprofil der Straßen und Wege freizuhalten und auch an den Grenzen zu Gemeindegrundstücken Ihren Bewuchs zurückzuschneiden.

Das erforderliche Lichtraumprofil (d.h. der freizuhaltende Luftraum über der Verkehrsfläche) beträgt für

Straßen: 4,5 Meter nach oben und 0,5 m seitlich

Gehwege: 2,3 Meter nach ober

Radwege und Gemeinsame Geh- und Radwege: 2,55 Meter nach oben und 0,25 Meter seitlich

Bitte beachten Sie, dass es verboten ist Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Stellen Sie vor Pflegearbeiten in jedem Falle sicher, dass sich keine bewohnten Vogelnester in dem Bereich befinden.

Gemäß § 44  Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es u.a. verboten die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten (hierzu gehören alle europäischen Vogelarten) aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.


Beschreibung

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