Heimat Info Logo
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern - Vorschläge für das Jahr...
Stadt Zwiesel
22.05.2026, 08:31

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern - Vorschläge für das Jahr 2026/2027

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Vereinsvorstände, sehr geehrte Damen und Herren,

auch im Jahr 2026/2027 sollen wieder verdiente Persönlichkeiten des Landkreises Regen mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ausgezeichnet werden. Das Ehrenzeichen können Personen erhalten, die sich durch langjährige, aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind.

Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und müssen mindestens 15 Jahre umfassen. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch allgemeine Wahlen gebildet wurden und Verdienste, die nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz gewürdigt werden können (z. B. beim Bayer. Roten Kreuz und bei den Freiwilligen Feuerwehren) bleiben außer Betracht, da es hier eigene Auszeichnungen gibt. Dagegen können Tätigkeiten im kirchlichen Bereich berücksichtigt werden. Als Anlage haben wir Beispiele für Auszeichnungen mit dem Ehrenzeichen beigelegt.

Nachdem ein besonderes Augenmerk auf die Auszeichnung von Frauen gelegt werden soll, bitten wir hier wieder um vermehrte Vorschläge. Da das Engagement von Frauen in der Gesellschaft sehr groß ist, hält es der Herr Ministerpräsident für dringend geboten, dass wesentlich mehr Frauen ausgezeichnet werden. Die Vorschlagslisten müssen deshalb einen Frauenanteil von mindestens 40 % enthalten.

Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste im Ehrenamt müssen folgende Angaben enthalten:

 

  • Vor- und Familienname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift der vorgeschlagenen Person
  • Angaben über bisher erhaltene in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen
  • ausführliche Begründung des Vorschlags.

 

Die Begründung des Vorschlags ist dabei stets zweigeteilt aufzubauen: Es ist einerseits die Leistung der Organisation als solche für die Allgemeinheit und daneben die Leistung der vorgeschlagenen Person darzustellen. Dabei reicht ein Aufzählen von abgeleisteten Zeiten allein nicht aus. Es muss vielmehr bei dem Vorgeschlagenen ein über das üblicherweise zu erwartenden Maßen hinausgehender Einsatz deutlich werden, der in der Begründung entsprechend dargestellt wird. Auch ein bloßes Verweisen auf beigelegte Anlagen entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Vorschlagsbegründung.

Das Ehrenzeichen soll vor einer Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder dem Bayerischen Verdienstorden verliehen werden. Außerdem darf das ehrenamtliche Engagement nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Damit wir die entsprechenden Vorschläge für das Jahr 2026/2027 dem Landratsamt fristgereicht weitergeben können, darf ich Sie bitten, diese bis spätestens 22.06.2026 per Post (Adresse siehe unten) oder per Email an ulrike-knoedlseder@zwiesel.de zu übermitteln.

Wir möchten anmerken, dass sich die bisher ausgezeichneten Personen immer sehr über die Auszeichnung gefreut haben. Dies gilt insbesondere für Personen, die eher im Stillen wirken und deren ehrenamtliches Engagement oft keinerlei Anerkennung findet. Wir bitten diese Überlegungen in Ihre Vorschlagspraxis mit einzubeziehen.

Natürlich können auch Personen vorgeschlagen werden, die bereits auf Gemeinde-/Stadtebene ausgezeichnet wurden; eine derartige Auszeichnung ist für das Ehrenzeichen unschädlich, wenn die Vorgeschlagenen die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

 

Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Stadt Zwiesel. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten Montags, Dienstags und Donnerstags jeweils 8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Mittwochs und Freitags jeweils 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Kein Parteiverkehr Bauamt - Mittwoch, Donnerstag ganztägig Standesamt- Mittwoch Nachmittag Gewerbeamt - Mittwoch Nachmittag Einwohnermeldeamt - Mittwoch Nachmittag An Heiligabend und an Silvester ist die Stadtverwaltung komplett geschlossen. Bei Bedarf können selbstverständlich auch Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden.