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Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Pressath
30.09.2025, 08:00

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr durch die 
Meldebehörden 

 

Mit der Reform der Wehrpflicht wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden. 

 

Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Art. 116 GG), die im Folgejahr volljährig werden: 

 

1. Familienname 
2. Vornamen 
3. gegenwärtige Anschrift. 

 

Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Wer im Jahr 2027 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen. 

 

Der Widerspruch ist bei der VG Pressath, Hauptstraße 14, 92690 schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. 

 

2026 werden die Daten zum 31.03. an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. 

 

Den Antrag auf Widerspruch der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der VG Pressath, Hauptstraße 14, 92690 Pressath 

 

gez. Cornelia Groß 
Pressath, den 01.10.2025 
Verwaltungsgemeinschaft Pressath 


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