Für die Stichwahl des Landrates am 22. März 2026 benötigen Sie grundsätzlich die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bereits zur Erstwahl zugesandt wurde. Bitte bringen Sie diese zur Stimmabgabe in Ihr Wahllokal mit.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen haben, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. In diesem Fall können Sie sich im Wahllokal einfach mit Ihrem Personalausweis ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Stimme nur in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal abgeben können.
Für alle Personen, die für die Wahl am 08.03.2026 Briefwahlunterlagen bea...
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