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Das Bayerische Landespflegegeld
VdK - Ortsverband Gaukönigshofen
10.09.2025, 14:31

Liebe VdK-Mitglieder*, liebe Gemeindemitglieder*,

der VdK-Ortsverband Gaukönigshofen möchte Sie hiermit über das Bayerische Landespflegegeld informieren:

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Staates Bayern, die an Pflegebedürftige mit/ab Pflegegrad 2 oder höher und mit Hauptwohnsitz in Bayern gezahlt wird. Es beträgt ab dem Jahr 2026 - 500 Euro pro Jahr - und ist nicht steuerpflichtig. 

Dazu wichtige Informationen:

  • Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die unabhängig davon gezahlt wird, ob der Pflegbedürftige zu Hause oder in einem Pflegeheim lebt.
  • Es handelt sich um eine jährliche Leistung, die nur einmal beantragt werden muss. "Das Landespflegegeld dient dem eigenen Verbrauch der pflegebedürftigen Person; die Mittel können frei eingesetzt werden, ohne dass ein Verwendungszweck erbracht werden muss."
  • Wurde der Antrag einmal bewilligt, ist für die weiteren Jahre keine erneute Antragstellung notwendig, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Das Landespflegegeld wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. 

Antragstellung: 

  • Der Antrag auf Landespflegegeld kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden, entweder online oder per Post.
  • Ein Antragformular kann von der Webseite des Bayerischen Landesamt für Pflege heruntergeladen werden. oder postalisch angefordert werden. Anträge können Sie auch über der VdK-Ortsverband Gaukönigshofen erhalten!
  • Wichtige Unterlagen zur Antragstellung sind unter anderem ein Nachweis über den Pflegegrad (mindestens 2 und höher) und die Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes in Bayern.
  • Die Abgabefrist ist der 31. Dezember des Jahres 2025.
  • Das Landespflegegeld müssen Sie fristgerecht beantragen. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch für den entsprechenden Zeitraum.
  • Im ersten Jahr wird das Landespflegegeld kurze Zeit nach der Bewilligung ausgezahlt. In den folgenden Jahren erhalten Sie das Landespflegegeld, unabhängig vom Termin ihres Antrages, immer im Oktober.   

Wir vom VdK-Ortsverband Gaukönigshofen stehen Ihnen bei der Antragstellung gerne helfend zur Seite. Die entsprechenden Antragformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei sozialrechtlichen Fragen stehen Ihnen die Fachleute der VdK-Geschäftsstelle Würzburg gerne zur Verfügung.

Sollten Sie Unterstüzung benötigen oder Fragen haben, Ihre Ansprechpartner des VdK-Ortsverband-Gaukönigshofen sind:

Ekkehard Rüdiger

Telefon: 09337-980346

E-Mail: ov-gaukönigshofen@vdk.de

Andre Englisch

Telefon:09337-2273

E-Mail: kfz.englisch@gmail.com


Beschreibung

Sozialverband VdK - Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit Der Sozialverband VdK ist Deutschlands größter Sozialverband und setzt sich seit über 70 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Ob Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit oder soziale Sicherung- der VdK berät, unterstüzt und kämpft für Rechte von Menschen, die Hilfe brauchen. In unserer Gemeinde ist der VdK mit einem engagierten Ortsverband vertreten. Wir bieten persönliche Beratung, Begleitung bei Anträgen und Widersprüchen sowie ein starkes Netzwerk aus Gemeinschaft und sozialem Engangement. Auch gemeinsame Veranstaltungen und Ausflüge stärken das Miteinander.