Zensus 2022
In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt“ (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommune dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Mit dem 15. August 2025 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2022.
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Stadt Neusäß mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung. Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Stadt Neusäß.
weiterlesen
In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt“ (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommune dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Mit dem 15. August 2025 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2022.
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Stadt Neusäß mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung. Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Stadt Neusäß.
weiterlesen