Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnmobilstellplatz Köhlerstraße 12" in Neuses am Berg sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplans;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnmobilstellplatz Köhlerstraße 12“ nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren beschlossen. In diesem Zuge wird auch die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Anlass und Ziele der Planung:
Der Vorhabenträger hat den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.-Nrn. 162, 162/1 und 163 im Stadtteil Neuses am Berg gestellt.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und dauerhafte Sicherung einer Stellplatzanlage für Wohnmobile zu schaffen. Auf den Grundstücken liegt bereits eine Genehmigung für 24 Stellplätze vor; vorgesehen ist nun eine Erweiterung auf insgesamt 40 Stellplätze.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“ festgesetzt werden.
Die Größe des Plangebietes beträgt 5.722 qm und liegt überwiegend im unbeplanten Außenbereich. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 162, 162/1 und 163, Gemarkung Neuses am Berg:
Da die geplante Nutzung von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, wird dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über die Möglichkeit informiert, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bereits frühzeitig zur Planung zu äußern.
Dettelbach, 22.12.2025
Matthias Bielek
Erster Bürgermeister
Amtlich bekannt gemacht im digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach unter https://www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen/
