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Umsetzung EU-Vorgaben zur Textilsammlung
Gemeinde Schwarzenbruck
07.01.2026, 09:58

Umsetzung EU-Vorgaben zur Textilsammlung

Hinweise zur Umsetzung der EU-Altkleiderrichtlinie im Landkreis Nürnberger Land

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851, die eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorsieht. Ziel ist es, künftig mehr Textilien getrennt zu erfassen und, wenn möglich, einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Im Landkreis Nürnberger Land – und damit auch in der Gemeinde Schwarzenbruck – stehen derzeit noch keine geeigneten Verwertungswege für nicht tragbare oder stark verschmutzte Textilien zur Verfügung. Daher gelten aktuell folgende Regelungen:

Tragbare Textilien

  • Saubere und unbeschädigte Kleidung

  • Tragbare Schuhe

➡️ Einwurf in die Altkleidercontainer an den Wertstoffhöfen und Sammelstellen (In Schwarzenbruck derzeit nur am Edeka-Markt)

Nicht tragbare oder verschmutzte Textilien

  • Beschädigte Kleidung

  • Verschmutzte oder stark abgenutzte Stücke

➡️ Entsorgung weiterhin über den Restmüll

Wichtig: Werden unbrauchbare Textilien in Altkleidercontainer geworfen, müssen sie aufwendig aussortiert werden und können andere, noch gut verwertbare Kleidungsstücke verunreinigen.

Textilien mit elektronischen Komponenten

Kleidung oder Schuhe mit Batterien oder leuchtenden Elementen – etwa LED-Mützen, blinkende Kinderschuhe oder beheizbare Kleidung –
➡️ gehören in den Elektroschrott und nicht in den Altkleidercontainer.

Bitte beachten

❗ Falsch eingeworfene Textilien verursachen hohe Sortierkosten
❗ Verschmutzte Kleidung macht tragbare Textilien im Container unbrauchbar
❗ Gemeinnützige Organisationen können untragbare Ware derzeit nicht verwerten


Information von der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nürnberger Land:

Zu viel Unbrauchbares in Altkleidercontainern: Landkreis ruft zu mehr Sorgfalt bei der Kleiderspende auf

NÜRNBERGER LAND (lra) – In den letzten Monaten verzeichnen die im Landkreis aufgestellten Altkleidercontainer zunehmend Probleme: Viele Sammelbehälter sind überfüllt, und ein großer Teil der eingeworfenen Textilien ist nicht mehr verwertbar. Das führt nicht nur zu erhöhtem Aufwand und Kosten, sondern mindert auch den Nutzen der Kleidersammlungen insgesamt.

Seit Anfang 2025 müssen alle Textilien separat gesammelt werden. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Kleidung zu verbessern. Oft landen jedoch völlig unbrauchbare Kleidungsstücke oder Müll in den Containern. Diese Inhalte müssen aufwendig aussortiert und entsorgt werden. Wertvolle Ressourcen gehen dadurch verloren.

Nicht in den Container, sondern in den Restmüll gehören unbrauchbare Textilien, wie verschmutzte, kaputte oder zerrissene Kleidung, Schuhe oder Taschen. Auch nasse oder schimmelige Textilien müssen im Restmüll oder bei der Wertstoffsammlung entsorgt werden. Zudem darf Müll nicht in oder vor den Altkleidercontainern abgeladen werden.

Gut erhaltene, saubere Kleidung, Schuhe (paarweise gebunden), Heimtextilien oder Taschen dürfen gerne weiterhin über die Altkleidercontainer gespendet werden.

Die richtige Befüllung der Container ist entscheidend, damit aussortierte Kleidung sinnvoll weiterverwendet werden kann. Denn nur gut erhaltene, saubere Stücke tragen zur Wiederverwendung bei und helfen so Menschen in Not und schonen die Umwelt. Falsch entsorgte Textilien hingegen verhindern das Recycling, schaden dem Sammelsystem und erhöhen die Entsorgungskosten.

Der Landkreis appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Befüllen der Container achtsam zu sein.

Aufgrund der gegenwärtigen Lage und der zunehmenden Marktkrise im Alttextilgeschäft hat die Abfallwirtschaft des Landratsamtes den Austausch mit den vielen gewerblichen und karitativen Trägern sowie den Kommunen im Landkreis bereits intensiviert, um sich ein genaueres Bild von der aktuellen Situation zu verschaffen.



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