Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Sie ist der zentrale strategische Prozess für Städte und Gemeinden, um Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich zu entwickeln. Die Stadt Zwiesel hat diesen Prozess bereits erfolgreich abgeschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 26. Februar 2026 wurde die kommunale Wärmeplanung verabschiedet.
Ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist die Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger. Dabei können unter anderem folgende Themen besprochen werden:
- Strom- und Wärmeverbrauch
- richtiges Lüften und Heizen
- moderne und alternative Heizungstechniken
- Heizungsoptimierung
- Solarthermie und Photovoltaik
- energetische Verbesserung der Gebäudehülle
- weitere Fragen rund um Energie und Energieeinsparung
Die Beratung wird von der Verbraucherzentrale durchgeführt und dauert etwa 45 Minuten. Grundsätzlich findet die Beratung kostenlos im Rathaus Zwiesel statt. Wenn zur Klärung von Energiefragen die häuslichen Gegebenheiten eine Rolle spielen, kann die Beratung auch vor Ort im eigenen Zuhause erfolgen. In diesem Fall wird ein Eigenanteil von maximal 40 Euro erhoben.
Die Beratungstermine finden in regelmäßigen Abständen freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Folgende Termine können derzeit angeboten werden:
- 20.03.2026
- 17.04.2026
- 15.05.2026
- 19.06.2026
Terminvereinbarung im Rathaus Zwiesel, Frau Carolin Doriat:
E-Mail: Carolin.Doriat@zwiesel.de
Telefon: +49 9922 8405-111
oder direkt bei der Verbraucherzentrale unter: Telefon: +49 800 809 802 400
Förderung:
- Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Projektträger:
- Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (Z-U-G) gGmbH
Förderkennzeichen: 67K27062

