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Umstellung auf digitale Lichtbilder
Gemeinde Bibertal
14.08.2026, 16:27

Ab dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG. 

 

Wir weisen darauf hin, dass die elektronische Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister erfolgen kann. Die Gemeindeverwaltung bietet an, dass die Lichtbilder direkt vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro im Bürgerbüro erstellt werden können. 

 

Wir bitten zu beachten, dass insbesondere bei sehr jungen Kindern für die erfolgreiche Erstellung eines Lichtbildes selbstständiges Sitzen zwingend notwendig ist. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, bitten wir um Erstellung eines digitalen Passfoto durch ein Fachgeschäft (Fotostudio).


Beschreibung

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