Seit dem 01.05.2025 besteht die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Lichtbildern bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und vorläufigen Dokumenten gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG.
Es können digitale Lichtbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro gefertigt werden. Hierfür wird ein Aufpreis von 6,00€ erhoben.
Bitte beachten Sie: Insbesondere bei sehr jungen Kindern ist das selbstständige Sitzen sowie das eigenständige Halten des Kopfes zwingend notwendig. Sitzen auf dem Schoß oder Halten des Kopfes durch einen Elternteil ist nicht möglich. Sollte dies nicht gewährleistet sein, muss ein digitales Passfoto durch ein Fachgeschäft (Fotostudio) angefertigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Bibertal
