Das Landratsamt WĂŒrzburg hat fĂŒr die StaatsstraĂe 511 / BahnhofstraĂe eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
DorfeinwĂ€rts nach Reichenberg gilt ab der EinmĂŒndung Feuerwehr bis auf Höhe der Hausnummer 38 A ein Halteverbot.
Die entsprechenden Verkehrsschilder werden auf Grundlage dieser Anordnung noch angebracht.
Grund: Im Einsatzfall muss gewÀhrleistet sein, dass die Feuerwehrfahrzeuge im Bereich des Friedhofs sicher und ohne Behinderung durchkommen.
Bitte beachten Sie die neue Beschilderung und halten Sie den Bereich kĂŒnftig konsequent frei. Im Ernstfall können wenige Minuten entscheidend sein.
Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis und Ihre UnterstĂŒtzung!
Christian Giese
1.BĂŒrgermeister
