Liebe VdK - Mitglieder, liebe Gemeindemitglieder,
in Deutschland werden mittlerweile etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen von Ihren Angehörigen gepflegt und betreut.
Zur Unterstützung gibt es den sogenannten Entlastungsbeitrag:
Entlastungen nach §45b SGBXI sind eine finanzelle Unterstützung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben und einen Pflegegrad ab 1 oder höher haben. Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern über Rechnungen mit der Pflegekasse abgerechnet. Das Geld darf nur für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
Kurzzeitpflege,Tages- und Nachtpflege,
- Alltagsbegleitung: Unterstützung beim Einkaufen, Begleitung bei Arztbesuchen.
- Haushaltshilfen: Hilfe beim Kochen, Wäsche waschen oder Reinigen ihrer Wohnung.
Kostenerstattungsprinzip: Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern Sie müssen zunächst die Ausgaben für die Leistung selbst zahlen/auslegen und reichen dann die Belege bei der Pflegekasse ein, um die Auslagen erstattet zu bekommen.
Ansparen möglich: Nicht genutzte Ausgaben/Beträge können bis zu einen bestimmten Zeitraum angespart werden, sodass Sie den Anspruch nicht jeden Monat aufbrauchen müssen, wenn absehbar ist, das Sie in einem Monat mehr Unterstützung benötigen. Der angesparte Betrag kann auch ins Folgejahr übertragen werden und bis Juni des Folgejahres genutzt werden.
Anerkannte Anbieter: Die Angebote müssen von zugelassenen Dienstleistern erbracht werden, die dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wie wird der Entlasstungsbetrag beantragt? Sie stellen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (die ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Es gibt leider kein bundesheinheitliches Formular, weil jede Pflegekasse eigene Anträge heraus gibt.
Wir vom VdK - Ortsverband Gaukönigshofen stehen Ihnen bei der Antragstellung gerne helfend zur Seite. Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad ab 1 hat einen Anpruch darauf. Für sozialrechtliche und weitere Fragen stehen Ihnen die Fachleute der VdK - Kreisgeschäftsstelle in Würzburg gerne zur Verfügung.
Sollten Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, Ihre Ansprechpartner des VdK - Ortsverbands Gaukönigshofen sind:
Ekkehard Rüdiger: Telefon 09337-980346 oder E-Mail: ov-gaukönigshofen@vdk.de
Andre Englisch: Telefon 09337-2273 oder E-Mail: kfz.englisch@gmail.com