Jahreszahlung der Steuer und Gebühren ist zum 01.07.2025 fällig.
Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig. Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.
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Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig. Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.
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