In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr
gesperrt:
- Fuggerstraße (ab der nördlichen Einmündung Frauenstraße)
- Luitpoldstraße (ab der Einmündung Mindelheimer Straße)
- Schrannenplatz
Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in den
Veranstaltungsbereich einmünden.
Ab 09:30 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Weinfestes ein beidseitiges
Haltverbot.
Die Umleitung verläuft über die Lechfelder Straße, Breitweg, Hochfeldstraße, Bahnhofstraße &
Feyerabendstraße.
An Parkplätzen stehen zur Verfügung:
- die Parkplätze an der Jahnstraße
- der Parkplatz an der Holzheystraße (Festplatz)
- der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen
Die Haltestellen des AVV „Altes Rathaus Süd“ und „Altes Rathaus Nord“ in der Fuggerstraße und
die Haltestelle „Festplatz“ in der Holzheystraße können während der Veranstaltung nicht
angefahren werden. Als Ersatzhaltestelle dient die Haltestelle „Friedhof“ in der Hochfeldstraße.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis für die Umleitung und Sperrung
gebeten.
Offenhalten der Ladengeschäfte anlässlich des Weinfestes am 25.10.2026
Die Ladenöffnungszeiten für Sonntag, den 25.10.2026, sind anlässlich des Weinfestes auf
12:30 bis 17:30 Uhr festgesetzt (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der
Stadt Schwabmünchen v. 27.07.2005).
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des
§ 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die
Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des
Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
Schwabmünchen, 06.10.2026
Schorer
Erster Bürgermeister
