🚫 Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr gilt bis auf weiteres im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ein Verbot für offenes Feuer. Lagerfeuer, Feuerschalen und sonstige offene Feuer sind untersagt. Die Maßnahme dient dem Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten sowie der Vermeidung von Wald- und Flächenbränden.
🔥 Bereits kleinste Funken können bei den derzeitigen Bedingungen Brände auslösen und sich rasch ausbreiten.
✅ Als Ausnahmeregelung ist das Grillen auf Privatgrundstücken mit Gas- oder Holzkohlegrill innerhalb der geschlossenen Ortslage auf feuerfestem Untergrund erlaubt.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme. 🙏🌳🚒
