Am Sonntag, den 28.09.2025, findet die Stichwahl statt. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:
Bleibt meine Wahlbenachrichtigung gültig?
Ja. Die Wahlbenachrichtigungen, die Sie für den 14.09. erhalten haben, gelten auch für die Stichwahl.
Was ist mit den Briefwahlunterlagen?
- Wer bei der Beantragung der Briefwahl auch die Stichwahl mit angekreuzt hat, erhält automatisch neue Briefwahlunterlagen zugesandt.
- Die Unterlagen werden ab Donnerstag nach Eingang der gedruckten Stimmzettel im Rathaus kuvertiert und versandt.
- Briefwahl kann zudem bis Freitag, 26.09.2025, 15:00 Uhr, im Wahlbüro beantragt werden.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen?
Ja. Sie können entweder zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus oder am Wahltag im Wahllokal mit Ihrem Personalausweis wählen.
Wann hat das Briefwahlbüro geöffnet?
- Dienstag, 23.09.2025, 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
- Donnerstag, 25.09.2025, 08:00–16:00 Uhr
Wer betreut die Wahllokale?
Die Wahlvorstände sind größtenteils identisch mit denen vom 14.09. Für die Stichwahl stehen ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung.
Gibt es Besonderheiten zu beachten?
Nein. Der Ablauf entspricht dem einer regulären Wahl.