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Amtliche Bekanntmachung | Auslegung Planfeststellungsbeschluss Steinbruch Dettelbach
Stadt Dettelbach
16.10.2026, 11:28
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B E K A N N T M A C H U N G

 

Bekanntmachung des Landratsamtes Kitzingen über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 17.09.2026 über die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamtes Kitzingen vom 09.06.1992 i. d. F. d. Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom 23.11.2001, Nr. 72-824/04.1, und vom 18.10.2012, Nr. 62-824/04.1, zur Verfüllung des Steinbruchs Dettelbach auf den Grundstücken, Flur-Nrn. 1336, 1351, 1352 und 1353 Gemarkung Dettelbach

 

Das Landratsamt Kitzingen hat am 17.09.2026 auf Antrag der Dettelbacher Verwertung GmbH & Co.KG, Volkach, den Planfeststellungsbeschluss zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 09.06.1992 i. d. F. der Änderungsbescheide vom 23.11.2001, Nr. 72-824/04.1, und vom 18.10.2012, Nr. 62-824/04.1, zur Verfüllung des Steinbruchs Dettelbach auf den Grundstücken, Flur-Nrn. 1336, 1351, 1352 und 1353 Gemarkung Dettelbach erlassen. Für das Vorhaben war eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

Gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Art.74 Absatz 4 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Plans in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Gemäß Art. 27a Abs. 1 BayVwVfG wird der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen unter
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/natur-umwelt-nachhaltigkeit/wasserrecht/planunterlagen-steinbruch-dettelbach/#c101293telbach veröffentlicht.

Zudem liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses samt der festgestellten Planunterlagen in der Zeit

 

vom 26. Oktober 2026 bis 09. November 2026,
jeweils einschließlich,

 

im Rathaus der Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach, Zi.-Nr. 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen, Zi.-Nr. 25, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Planfeststellungs-beschluss den Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt. Unabhängig davon gilt der Planfeststellungsbeschluss denjenigen gegenüber, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt worden ist, mit der Zustellung als bekannt gegeben.

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

 

Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg,

Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg.

 

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Die Erhebung einer Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den

Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher

E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

 

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

 

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Landratsamt Kitzingen, 12.10.2026

 

 

gez.

Vivian Hartung

Abteilungsleiterin

 

 

(Amtlich bekannt gemacht im digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach 2026/34 vom 16.10.2026 unter www.dettelbach.de/amtliche-bekanntmachungen)


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