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Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2025
Markt Mering
03.03.2026, 17:46

1.      Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung um ca. 19.37 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 20 Marktgemeinderäte anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Frau Lidl und Herr Günther teil. Außerdem waren Mitarbeiter vom Büro Steinbacher-Consult und der Firma Sonac anwesend. Erster Bürgermeister Florian Mayer teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt 7 (Veranstaltungssaal Papst-Johannes-Haus – Zusammenarbeit mit der Pfarrei St. Michael: Bestätigung der Bezuschussung) abgesetzt wird, weil es durch die Kirche noch Klärungsbedarf gebe und die aktuellen Informationen nun doch ausreichend seien. Danach stellte MGR Widmann den Antrag, den Tagesordnungspunkt 14 als Nummer 7 zu behandeln. Der Antrag wurde einstimmig mit 20:0 Stimmen beschlossen.

2.      Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des MGR

Für die verstorbene Ingrid Engstle rückt Angela Glettler in den Stiftungsrat nach.

3.      Bebauungsplan Nr. 84 „Sonac“ – Aufstellungsbeschluss mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der MGR-Sitzung vom 27.11.2025 wurden dem Gremium die Pläne und Entwicklungsziele durch die Firma Sonac vorgestellt und erläutert. Um die betriebliche Entwicklung des Standortes sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich, die Kosten hierfür hat die Firma Sonac zu tragen. Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines Betriebes zur Verarbeitung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten, zur Herstellung von Futtermitteln und Lebensmitteln sowie zur Behandlung, Lagerung und Verwertung von nicht gefährdeten Abfällen. Wohnnutzung sowie Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen sind nicht zulässig.

Frau Kahner von der Firma Steinbacher-Consult stellte den Entwurf des Bebauungsplanes vor. Das Grundstück der Firma Sonac befindet sich westlich des Marktes Mering und ist schon als Sonderbaufläche ausgewiesen. Die Entfernung von Mering beträgt 1,4 km und die Fläche beträgt 3,77 ha. Es sind Eingrünungen vorhanden. Der Betrieb plant Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen und der Bebauungsplan stellt eine Planungssicherheit für ihn dar. Es gibt keine artenschutzrechtlichen Festlegungen, weil Ausgleichsflächen vorhanden sind, die nach außen verlegt werden. Die Höhe beträgt 18 m, aber auf einer Fläche von max. 50 qm ist eine maximale Gesamthöhe von 40 m zugelassen, wenn es betriebsbedingt nötig ist. Eine Höhe von 25 m ist auf einer Fläche von max. 400 qm zugelassen, wenn es betriebsbedingt erforderlich ist. MGR Resch sagte, dass das Gebiet durch den Bebauungsplan eine Rechtssicherheit erhält, was schon seit 6 bis 7 Jahren der Wunsch des Gremiums ist. Der Betrieb ist wichtig für den Markt Mering, er beschäftigt nach mündlicher Auskunft 50 Mitarbeiter. An der Ostseite des Bebauungsplanes befindet sich der verlorene Bach und ein Biotop, das bestehen bleibt. Dort befindet sich auch ein Wohngebäude, das vom Bebauungsplan ausgenommen ist, weil es nicht der Firma Sonac gehört. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 84 „Sonac“ und billigte den vorliegenden Vorentwurf in der Fassung vom 27.11.2025. Über die festgesetzte Höhe von 18 m hinaus sind auch höhere Gebäude zugelassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden vom Antragsteller übernommen.

4.      Bauantrag: Errichtung einer Sichtschutzwand an der Meringerzeller Str. 17

Die Sichtschutzwand an der Grundstücksgrenze zur Hausnummer 19 wurde bei einer Kontrolle durch das Landratsamt Aichach-Friedberg festgestellt und der Bauherr wurde aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen, der am 31.10.2025 einging.

Mit 13:7 Stimmen erteilte der MGR sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt (weil die Höhe vom Nachbargrundstück aus und die absolute Höhe des Zaunes selbst 2,00 Meter nicht übersteigen). Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering durch das Landratsamt (Breite 1,29 Meter x 3,28 / 3,215 Meter Tiefe und Breite 1,25 Meter x 1,505 / 1,435 Meter Tiefe) wurde zugestimmt. Der Marktgemeinderat stellte klar, dass mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens kein Präzedenzfall begründet wird. Die Besonderheit der Entscheidung ergibt sich ausschließlich aus der örtlichen Situation mit erheblichem Geländesprung und der bestehenden Stützmauer. Da die Einfriedung zum Nachbargrundstück hin die zulässige Höhe von 2,00 Metern nicht überschreitet und die erhöhte Ansicht nur auf dem Grundstück des Bauherrn wirkt, ist eine Übertragung auf andere Fälle nicht möglich.

5.    Neubau Kita „Am Mühlanger“ – Antrag auf Umschichtung der Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2025

Da jetzt zum Jahresende eine vermehrte Rechnungsstellung durch Planungsbüros und Ausbaufirmen erfolgt, sind die im Haushaltsplan für den Neubau der Kita „Am Mühlanger“ eingestellten Mittel ausgeschöpft. Durch eine Umschichtung von zwei anderen Haushaltsstellen, bei denen noch Mittel über mehr als 250.000 Euro vorhanden sind, wäre die Bezahlung der Rechnungen aber möglich. Mit 20:0 Stimmen genehmigte der MGR für das Haushaltsjahr 2025, für die Begleichung von Zahlungen für die Kita „Am Mühlanger“ je 150.000 Euro von den Haushaltsstellen 4643-9400 0000.002 bzw. 4646-9420 0000.003 auf die Haushaltsstellen 4649-9400 0000 und 4649-9420 0000 umzuschichten. Vermutlich werden 80.000 Euro benötigt. Nur bei Bedarf werden die Mittel entnommen und umgeschichtet.

6.    Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts: Anpassung der Wahlhelferentschädigung

Zur leichteren Gewinnung von ehrenamtlichen Wahlhelfern sieht die Verwaltung eine Anpassung als geboten an. Frau Folgmann berichtete, dass die Gemeinden Ried, Aichach und Kissing schon die Beträge erhöht hätten. Friedberg zahlt sogar die höchsten Beträge, zeigt die Tabelle in der Tagesordnung. Bisher zahlte Mering 75 Euro pro Tag, die letzte Festsetzung erfolgte am 7.5.2020. Festgesetzt ist die Wahlhelferentschädigung im Art. 20 a §4 der GO. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR gemäß der Empfehlung der Verwaltung die Erhöhung der Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Wahlhelfern und beauftragte die Verwaltung folgenden Wortlaut des § 4 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie folgt abzuändern: Ehrenamtliche Wahlhelfer erhalten aus Anlass der Durchführung einer Wahl:

1.    eine Aufwandsentschädigung bei Kommunal-, Landtags,- und Bezirkswahlen in Höhe von 100,00 € (Sonntag) und 85,00 € (Montag).

2.    eine Aufwandsentschädigung bei einer möglichen Stichwahl in Höhe von 85,00 €.

3.    eine Aufwandsentschädigung bei allen anderen Wahlen (Bundestags- und Europawahlwahl, Volks- und Bürgerentscheide in Höhe von 85,00 €.

4.    Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten für den erhöhten Aufwand eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 20,00 €

 

7.    Bebauungsplan 27 B „Beim neuen Friedhof“ – Aufstellungsbeschluss mit Änderung bzw. Aufhebung der bisherigen Bebauungspläne 27 und 27 A

Zuerst stimmte der MGR über die Alternative 2 ab, dass derzeit kein akuter Änderungsbedarf besteht und wegen Überlastung der Verwaltung und des Büros OPLA und der Rücknahme der Bauvoranfrage und des Fehlens weiterer Bauanträge derzeit keine Änderung oder Neuaufstellung der Bebauungspläne erforderlich ist, aber der MGR informiert werden soll, wenn ein Bauantrag oder ein Antrag auf Vorbescheid eingeht, der einzelne oder mehrere Festsetzungen nicht einhält und eine Befreiung, Ausnahme oder Abweichung erforderlich macht. Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 6:14 Stimmen abgelehnt. Dann wurde über die Alternative 1, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes 27 B und die Aufhebung der Bebauungspläne 27 und 27 A beschlossen wird, abgestimmt. Dies wurde mit 0:20 Stimmen abgelehnt, so dass die beiden jetzigen Bebauungspläne 27 und 27 A weiterhin bestehen bleiben. Der Tagesordnungspunkt 15 über eine Veränderungssperre entfiel somit.

8.    Verordnung des Marktes Mering über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung)

Die Verwaltung hat auf den Antrag der Grünen hin zwei Verordnungen ausgearbeitet. Herr Günther erklärte, dass die Verordnungen rechtlich niemanden benachteiligen dürften. In den Verordnungen sollen Fristen zu Anbringung und Entfernung, Antragstellung, Standorte und die Beschaffenheit der Plakate festgelegt werden. Mit 18:2 Stimmen beschloss der MGR, aufgrund der kurzen Zeit bis zu den Kommunalwahlen im März den Beschluss über die Plakatierungsverordnung auf Mai 2026 zu verschieben.

9.    UWG-Antrag: Betankung mit HV0100-Diesel für alle dieselbetriebenen Gemeindefahrzeuge

Mit 18:2 Stimmen nahm der MGR den Sachvortrag zur Kenntnis, dass es sich bei der Wahl des Treibstoffes um eine laufende Angelegenheit handelt, welche in die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters fällt.

10. Sachantrag B90/Grüne: „Prüfauftrag für Schulwegeplan“

Bei hochfrequentierten Schulwegen muss die Infrastruktur so gestaltet werden, dass es selbst bei Fehlern von Kindern oder Autofahrern keine schweren Unfälle gibt. Da die Verwaltung diese Pläne aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht selbst erstellen kann, wird ein externes Verkehrsplanungsbüro dafür vorgeschlagen. Mit 18:2 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, 3 Angebote von externen Verkehrsplanungsbüros für die Erstellung eines Schulwegeplanes einzuholen.

11.  Sachantrag B90/Grüne: „Prüfauftrag Verkehrsberuhigung im Innerort“

Die Verkehrsberuhigung wurde mit dem Bebauungsplan „Mering Zentrum“ bereits beschlossen. Er ist am 29.9.2025 in Kraft getreten und die verkehrsrechtlichen Anordnungen befinden sich derzeit in der Umsetzungs- und Erprobungsphase. Mit 16:4 Stimmen nahm der MGR den Sachvortrag zur Kenntnis und erachtete ihn als erledigt an.

12.  Sachantrag SPD: „Prüfung einer Beschattung der Boulebahn am Badanger“

Wenn ein Baum zur Beschattung gepflanzt würde, wäre die bisher übliche Aufstellung der Bühne für größere Veranstaltungen nicht mehr möglich. Deshalb beschloss der MGR mit 18:2 Stimmen die Setzung von 3 Bodenhülsen bei der bestehenden Bank für eine Beschattung durch Sonnensegel.

13.  Sachantrag UWG: „Darstellung der Finanzierung und der Zeitpläne des künftigen Investitionsprogramms bis mindestens zur Fertigstellung des Rathauses mit allen anderen Projekten wie Freibad, Kloster, Parkraumkonzept“

Die Räte und Rätinnen erhielten Prognosen der Verwaltung über die Kosten der einzelnen Projekte und den jeweiligen Schuldenstand für die nächsten Jahre. Es kam die Frage auf, ob es einen Höchstbetrag für eine Verschuldung einer Gemeinde gäbe oder ob eine Gemeinde überhaupt insolvent werden könne. MGR Bachmeir wies auf die Gemeinde Füssen hin, die inzwischen 100 Millionen Euro Schulden haben soll.

14.  Bekanntgaben

14.1.        Der Markt Mering musste eine Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans für den AVV-Raum abgeben. Erster Bürgermeister Mayer dankte hier dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Widmann für die umfassende Stellungnahme. Mering formulierte Ergänzungs- und Änderungswünsche und erhielt bereits die Rückantwort, dass die Verträge bereits für die nächsten 10 Jahre vergeben wurden und nur kleine Änderungen noch möglich seien. Kritisiert wurde u.a. dass die Linie 100 Bobingen-Königsbrunn- Mering am Bahnhof St. Afra endet und nicht bis zum Ortszentrum und Bahnhof Mering weitergeht. Es wurden auch Verbesserungen auf der Bahnstrecke München-Mering angeregt: Der Stundentakt nach 21 Uhr sollte auf einen Halbstundentakt geändert werden, weil die Züge durch das Deutschlandticket sehr voll sind und abends viele interessante Veranstaltungen in München besucht werden.

14.2.        Der Wasserschaden im Aufzugschacht des Integrativen Kinderhauses Kapellenberg im März 2025 verursachte Kosten von 55.000 Euro, erst Ende September konnte der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden und es wird im Februar 2026 eine planmäßige Zwischenprüfung durch den TÜV Süd stattfinden.

14.3.        Sachstand Bouttevillestraße nach Ortstermin am 15.10.2025

MGR Heigl berichtete, dass die Umbaumaßnahmen eine erhebliche Verbesserung für die Sicherheit der Fußgänger und Rollstuhlfahrer im Vergleich zu früher bedeuteten und dass der Bürgersteig auch mit breiteren Rollstühlen befahren werden könne. Allerdings wurde ihm gegenüber von den Anwohnern die Nichteinhaltung der Geschwindigkeit, vor allem nachts, bemängelt.

Heike Scherer


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