Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen sind zurückzuschneiden.
Falls Straßenlampen oder Verkehrsschilder an den Grundstücksgrenzen zuwachsen, sollten diese freigeschnitten werden, um so die Verkehrssicherheit herzustellen und auch die Orientierung von ortsfremden Personen zu erleichtern.
Das Rückschnittverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September greift hier nicht, da es sich um Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit handeln.
Beachtet werden sollte auch, dass für die entlang der Grundstücksgrenze zur Verkehrsfläche bestehende Bepflanzung bei einem Gehweg über die gesamte Breite eine lichte Höhe von 2,25 m und ansonsten (z.B. Fahrbahn) ein freier Lichtraum von 4,50 m einzuhalten ist.
Haben Sie Fragen zum Thema?
Dann wenden Sie sich an die Bauverwaltung der Stadt Dettelbach unter 09324 / 3040 oder bauverwaltung@dettelbach.de
Und wohin dann mit dem Grünschnitt?
Die Grüngutabfälle in haushaltsüblichen Mengen können bei der Grüngutsammelstelle an der Frankenhalle (Adolf-Oesterheld-Straße 17) abgeliefert werden.
Kostenfrei können dort angeliefert werden:
- Grün- und Gartenabfälle aus Privathaushalten im Gemeindegebiet Dettelbach, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind bis maximal 1 m³ pro Jahr
Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle an der Frankenhalle:
April bis November Freitags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dezember bis März geschlossen
Bei Fragen rund um die Grüngutsammelstelle wenden Sie sich an den städtischen Bauhof unter 09324 / 304-183 oder unter Bauhof@dettelbach.de.
Ganzjährig kann Grüngut außerdem im Kompostwerk Klosterforst abgeliefert werden. Auskünfte erhalten Sie unter 09325 / 9717-0 oder unter www.abfallwelt.de
Alle Infos finden Sie auch in der App unter der Rubrik "Anträge & Service" -> "Müll & Abfall"!