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Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers in Binsfeld
Stadt Arnstein
26.11.2025, 12:46

Im Rahmen einer routinemäßigen Untersuchung des Rohwassers aus dem Brunnen II der Stadt Arnstein wurden Hinweise auf eine mögliche fäkale Verunreinigung festgestellt. Um jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen, hat das zuständige Gesundheitsamt angeordnet, vorsorglich ein Abkochgebot und eine Desinfektion des Wassers mit Chlor für den Ortsteil Binsfeld durchzuführen. Das Abkochgebot gilt ab sofort, die Chlorung wird im Lauf des 27.11.2025 (Donnerstag) eingerichtet. Gechlortes Wasser ist grundsätzlich gesundheitlich unbedenklich.

 

Hinweise vom Gesundheitsamt zur Chlorung:

Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen. Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.

 

Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein. Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken. Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

 

Abkochgebot von Trinkwasser:

Was ist zu tun? Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 min) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank? Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen? Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden. Die Waschtemperatur sollte mindestens 40°C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60°C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen? Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist? Ja! Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten? Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht abgekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden? Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigung von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°-85°C für die Frischwasser-Klarspülung).

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden? Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen? Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Was müssen Schwangere beachten? Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen? Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten? Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Main-Spessart auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.

 



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