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Rückschnitt von Überhängen, Hecken, Bäumen und Co.
Gemeinde Bergtheim
18.02.2026, 10:50

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wir bitten Sie, die Lichtraumprofile im öffentlichen Straßenraum in einer Höhe von 4,50 m und bei Gehwegen in einer Höhe von 2,50 m sicherzustellen.

Bis zu diesen Höhen ist der öffentliche Raum von jedwedem Überhang zu befreien.

Ebenso dürfen Hecken und Sträucher nicht auf den Gehweg ragen!

Wir bitten Sie, Ihre Hecke, Sträucher und allen sonstigen Bewuchs sowie Überhänge so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Grund (z. B. Gehweg) wieder uneingeschränkt passiert werden kann.

Insbesondere ältere Menschen, Eltern mit Kinderwägen oder gehbehinderte Menschen mit Rollstühlen danken es Ihnen herzlich, dass der öffentliche Grund (z.B.) Gehweg nach Erledigung wieder entsprechend nutzbar ist.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Diesbezüglich bitten wir, aufgrund des nahenden Monats März, um entsprechende Maßnahmen.

 

Gleichzeitig weisen wir Sie auf die Informationen des Umweltamtes des Landkreises Würzburg hin:

https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/B%C3%A4ume-Hecken-Geb%C3%BCsche-und-Co-schneiden-Wann-ist-das-im-Landkreis-W%C3%BCrzburg-erlaubt-.php?object=tx,2680.5.1&ModID=7&FID=2680.40669.1&NavID=2680.230.1

 

Vielen Dank.


Ihre Gemeinde Bergtheim


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