Am Freitag, 17.04.2026 um 19.30 Uhr findet die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld im Sportheim Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
- Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
- Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
- Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
- Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
- Sachstand SuedLink/P43 (Bericht durch Stadtvertretung Herr Dehmer)
- Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Binsfeld, 30.03.2026
Burkard Sauer, Jagdvorsteher
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