
💧 Fälligkeit der Wasserverbrauchsgebühren
Endabrechnung 2025 – Zahlungstermin 21.03.2026
Die Endabrechnung der Wasserverbrauchsgebühren für den Abrechnungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 ist Ihnen bereits zugegangen.
Der sich daraus ergebende Betrag ist am 21.03.2026 zur Zahlung fällig.
Wir bitten Sie, einen offenen Betrag unter Angabe Ihres Kassenzeichens/FAD fristgerecht auf das bekannte Konto der Gemeinde zu überweisen.
Bitte beachten Sie: Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang bei der Gemeindekasse.
SEPA-Lastschriftmandat
Falls uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch zum genannten Termin von Ihrem Konto eingezogen.
Eventuelle Guthaben aus der Abrechnung werden ebenfalls zum 21.03.2026 auf das hinterlegte Konto erstattet.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Zahlung Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge entstehen können.
Abschlagszahlungen 2026
Auf der Endabrechnung vom 17.02.2026 sind zusätzlich die künftig fälligen Abschlagsbeträge aufgeführt. Diese Vorauszahlungen sind zu folgenden Terminen zu leisten: 15.05.2026 | 15.08.2026 | 15.11.2026
Eine gesonderte Zahlungsaufforderung vor diesen Terminen erfolgt nicht. Wir bitten daher um entsprechende Beachtung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.
Heinz Fleischmann (Kassenverwalter)
Gemeindekasse Schwarzenbruck
Telefon: 09128/9911-121
E-Mail: gemeindekasse@schwarzenbruck.de
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