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Entwässerung des eigenen Grundstücks | Was ist zu beachten?
Stadt Dettelbach
04.09.2025, 18:01
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Das Thema Grundstücksentwässerung ist besonders bei Starkregenereignissen oder ähnlichen außerordentlichen Vorkommnissen besonders wichtig.

 

Die Stadt Dettelbach hat die Entwässerung über die öffentlichen Einrichtungen in einer Satzung geregelt, die sog. Entwässerungssatzung (zu finden unter www.dettelbach.de/satzungen). Demnach müssen bebaute Grundstücke an die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen angeschlossen werden. Für die Funktionsfähigkeit, regelmäßige Reinigung und Wartung, sowie Instandhaltung der auf dem Grundstück befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen ist der Eigentümer zuständig. Auch für die ordnungsgemäße Nutzung der Entwässerungseinrichtungen muss der Eigentümer sorgen.

 

Die Haftung für Schäden, die durch mangelhafte bzw. unzureichende Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen oder verursacht werden, liegt beim Eigentümer. Damit sind sowohl Schäden am eigenen Grundstück als auch Schäden, die an benachbarten Grundstücken oder der öffentlichen Kanalisation entstehen, gemeint.

 

Fazit:

·        Für die Entwässerung des eigenen Grundstückes (bebaut und unbebaut), ist der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.

·        Der Grundstückseigentümer hat also dafür zu sorgen, dass kein Oberflächenwasser von seinem Grundstück auf fremde Grundstücke, insbesondere auf öffentliche Verkehrsflächen fließt.

·        Ist dies doch der Fall, haftet derjenige Eigentümer, von dessen Grundstück das Wasser abfließt, für die Reinigung und Beseitigung der entstandenen Schäden.


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