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Reinigung der Einlaufschächte als freiwillige Leistung (1) sowie Hinweis zur Reinigungspflicht – Säuberung der Abflussrinnen (2)
Gemeinde Heroldsbach
09.06.2023, 12:24
Bilder (1)
 
 
(1)
Voraussichtlich ab der kommenden Woche (KW 24 bzw. ab dem 12.06.2023) wird ein Dienstleister die Kanaleinläufe bzw. Einlaufschächte zur Straßenentwässerung – als freiwillige Leistung der Gemeinde Heroldsbach – leeren.
 
Es können jedoch nur diejenigen Einlaufschächte geleert werden, über welchen keine Fahrzeuge geparkt wurden. Insoweit bitte wir Sie in der kommenden Woche speziell hierauf zu achten!
 
Der Einlauf sowie der Eimer des Schmutzfängers sind auch nach der freiwilligen Leistung der Gemeinde bei Bedarf vom jeweiligen Eigentümer zu säubern. Bitte kontrollieren Sie dies regelmäßig.
 
Falls der Schmutzfänger in den Einlaufkästen beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist, geben Sie uns bitte Bescheid, wir tauschen diesen dann aus bzw. ersetzen ihn.
 
(2)
Auch Sie möchten ein schönes Ortsbild und eine gepflegte Straße? In den letzten Wochen ist das Gras und Unkraut einmal wieder stark gewachsen. Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer wieder bitten, die Rinnsteine der Straße an ihrem jeweiligen Grundstück zu säubern und von Gras und Unkraut freizuhalten.
 
Darüber hinaus möchten wir auf § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Heroldsbach vom 17.06.2021 hinweisen. Danach sind die Eigentümer entlang der Ortsstraßen sowie der Kreisstraßen (FO 3 und 13) verpflichtet, die Reinigungsflächen
 
a) bei Bedarf, regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu kehren,
b) von Gras und Unkraut zu befreien und
c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.
 
Als Schutz vor starken Regengüssen ist es wichtig, dass alle Eigentümer auf freie Abläufe der Straßenentwässerung vor ihrem Grundstück achten. So kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.
 
Dies dient nicht nur der Verschönerung des Ortsbildes, sondern auch als Schutz vor starken Regengüssen. Nur so kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.
 
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung

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