Wie kam die Rückübertragung ins Rollen?
Ø 2019 stellte der Kreisverband des Bay.Gemeindetags die Anfrage an das Landratsamt, ob die Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Kommunen an den Landkreis möglich ist.
Ø In den Jahren 2021 und 2022 gab es entsprechende Informationen, welche an die Gemeinden zurück gespiegelt wurden und es wurde das Konzept einer Rückübertragung in den Ratsgremien vorgestellt.
Ø Im Herbst 2022 fasst der Marktgemeinderat den Beschluss, die abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis zurück zu übertragen. Dieser wiederum beschließt im Herbst 2022 die Aufgaben von 11 Kommunen zu übernehmen.
Wie wurde die Rückübertragung vorbereitet?
Ø Ausgehend von den Werten der 11 Kommunen bereitete der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Rückübertragung inkl. der Erstellung von Leitungsverzeichnissen vor und führte die Ausschreibungen zusammen mit einem Beratungsbüro durch.
Ø Anschließend wurde auf Grund der Ausschreibungsergebnisse sowie der bereits bekannten Arbeiten in den kommenden Jahren im Müllheizkraftwerk die Kalkulation erstellt. Die entstehenden Kosten werden dabei auf die Gebührenschuldner in Form einer personenbezogenen Jahresgebühr, einer behälterbezogenen Jahresgebühr sowie einer Leerungsgebühr umgelegt.
Ø Diese Verteilung der Gebühren sorgt für großen Unmut, da diese Aufteilung von einem Großteil der Bevölkerung als besonders ungerecht angesehen wird. Das bisherige System der Kommune basiert auf einer ausschließlich volumenbezogenen Gebühr.
Ø Informationen zur Gebührenkalkulation stellt der AWB auf seiner Website www.awb-neu-ulm.de unter der Rubrik Rückübertragung AWB zur Verfügung.
Was hat der Marktgemeinderat aktuell entschieden?
Ø Das Gremium war sich mit großer Mehrheit einig, dass die Informationspolitik sowohl gegenüber den Gebührenschuldnern aber auch gegenüber den Kommunen unzureichend war. Auch lehnt das Gremium die aktuelle Gebührenstruktur ab; hier herrschte ebenfalls Einigkeit. Dies wurde den Vertretern des AWB sowie der Beraterfirma in der Sitzung deutlich gemacht.
Ø Einzig bei der Frage, wie der Weg hin zu einer behälterbezogenen Gebühr beschritten werden soll, gab es unterschiedliche Ansichten. Schlussendlich votierte die Mehrheit des Gremiums dazu, die Einführung der behälterbezogenen Gebühr beim Landkreis sowie dem AWB einzufordern und zugleich Teil des Konglomerats von rückübertragenden Kommunen zu bleiben.
Ø Unter anderem war ein Grund dafür, dass sich bei der Betrachtung der Kostensteigerung aller 11 rückübertragenden Kommunen nach der Ausschreibung im Vergleich zu den bisher anfallenden Kosten eine Steigerung von lediglich 6 Euro je Person und Jahr zeigt. Dieser Effekt muss nun im Rahmen der Änderung des Gebührensystems an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden, um eine Abrechnung zu erreichen, welche gewünscht & akzeptiert wird.
Ø Die signifikanten Erhöhungen, welche sich nun in der Gebühr ergeben, rühren von der Aufteilung der Kosten auf die oben beschriebene Art und Weise. Deshalb möchte der Bucher Marktgemeinderat die Berechnung nach der Behältergröße erreichen.
Ø Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Forderungen des Marktgemeinderats zur Abänderung des Gebührensystems an die Landrätin sowie den AWB gerichtet.
Könnte sich der Markt Buch überhaupt einseitig aus der Rückübertragung zurückziehen?
Ø Der Markt Buch könnte lediglich einen Antrag auf erneute Übertragung der Zuständigkeit für die Abfallentsorgung beim Landkreis Neu-Ulm stellen. Der Grund dafür ist, dass die Abfallentsorgung nach den kommunalrechtlichen Vorgaben in Bayern keine Pflichtaufgabe der Kommune, sondern eine Pflichtaufgabe der Landkreise ist.
Ø Für den Fall eines solchen Antrags müsste der Markt Buch zunächst Investitionen in seine Infrastruktur der Abfallentsorgung tätigen, um überhaupt in die Lage versetzt zu sein, mit dem Landkreis über einen solchen Ausstieg zu verhandeln. Dazu müssen wir die heutigen Vorgaben der Kreislaufwirtschaft erfüllen. Darüber hinaus müsste der Markt solche Aufwendungen übernehmen, welche bisher im Rahmen der Rückübertragung für diesen vom Landkreis aufgewendet worden sind z.B. auch durch Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit.
Ø Diese Kosten würden dann den Gebührenschuldnern vor Ort allesamt im Rahmen einer zu erstellenden Gebührenkalkulation aufgebürdet werden.
Bleiben bisher gewohntes Services bei der Abfallentsorgung erhalten?
Ø Der Markt Buch behält sowohl seinen Wertstoffhof wie auch seine Grüngutdeponie. Das Angebot zur Abgabe von Wertstoffen wird im Vergleich zu den jetzigen Öffnungszeiten mit 3 Stunden pro Woche sowie im Vergleich zu den aktuell abzugebenden Sorten erweitert werden.
Ø Es gibt auch nach der Rückübertragung den gelben Sack im Markt Buch.
Ø Der Marktgemeinderat hat entschieden, dass auch weiterhin für Familien mit Kindern bis 3 Jahren sowie bei Personen mit entsprechendem Nachweis kostenfrei Windelsäcke ausgegeben werden.
