Als ein Beispiel der frühneizeitlichen Rechtsprechung in Dettelbach findet man den Pranger neben dem Treppenaufgang zur Kirchenzinne. Die aktuell erolgte Erneuerung des Konsolsteins trägt dazu bei, das stadtgeschichtlich bedeutende Denkmal für künftige Generationen zu sichern.
Der Dettelbacher Pranger besteht aus drei Teilen:
Einem Konsolstein, auf dem die zu Bestrafenden standen.
Einem gibelförmigen Kopfteil mit Nische und Halseisen. Mit dem eisernen Querriegel wurden die Delinquenten am Pranger angebunden.
Dazwischen ist eine Inschriftentafel befestigt. Auf ihr ist zu lesen: "Anno 1674 zu Dettilabach hat hohe Rath allhie den PRANGER lass mach für bös Leut".
Dettelbach hatte zu dieser Zeit die niedere Gerichtsbarkeit inne. Vor dem Stadtgericht wurden Vergehen wie Buchschuld, Scheltsachen, Schlägereien und fließende Wunden verhandelte. Die niedergerichtliche Prangerstrafe war eine Schandstrafe für z.B.Trunken- und Raufbolde, wobei die am Pranger stehende Person der Öffentlichkeit präsentiert wurde.
Die stark verwitterte Sandsteinkonsole des Prangers wurde nun erneuert, sodass das Denkmal der Dettelbacher Stadtgeschichte wieder vollständig am Marktplatz bewundert werden kann.
Leider existieren keine Bild- oder Schriftquellen über die genaue Form der Konsole. Der Stein konnte aber auf Grundlage von vergleichbaren, erhaltenen frühneuzeitlichen Prangern professionell rekonstruiert werden.
Mehr zum Pranger finden Sie in der aktuellen Ausgabe Vergangenes entdecken unter www.dettelbach.de/vergangenes-entdecken oder in der App.
https://www.dettelbach.de/wp-content/uploads/2026/05/Vergangenes-Entdecken_20260523_133127_0000.pdf
