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Gemeinde Spiegelau - Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Gemeinderatssitzung
Am Montag, den 02.12.2024, um 18:30 Uhr  findet in der Touristinfo Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-Str. 1, eine Sitzung des Gemeinderates statt.
25.11.2024, 08:31
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Gemeinde Spiegelau - Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Bürgerversammlung 2024
Die Bürgerversammlung 2024 der Gemeinde Spiegelau findet am 19.11.2024 um 19:00 Uhr im Pretzfelder Saal, TAZ Spiegelau, statt. 
29.10.2024, 15:00
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Gemeinde Spiegelau - Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
2. Änderungssatzung zur BGS-EWS Augrub
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Augrub beschlossen. Im Oktober 2024 wird eine weiter Vorauszahlung in Höhe von 15 % der voraussichtlichen Beitragshöhe erhoben. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.   Die 2. Satzung zur Ä
09.10.2024, 08:17
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Bekanntmachungen
2. Änderungssatzung zur VES-EWS Spiegelau
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die 2. Satzung zur Änderung der Verbesserungsbeitragssatzung Entwässerungseinrichtung Spiegelau beschlossen. Die voraussichtlichen Beträge werden auf 0,82 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und auf 4,40 € je Quadratmeter Geschossfläche festgesetzt- Im Oktober 2024 wird eine weitere Vorauszahlung in Höh
09.10.2024, 08:16
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2. Änderungssatzung zur BGS-WAS
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h beträgt 85,00 €/Jahr Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,68 €/m³. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.  Die 2.
09.10.2024, 08:15
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Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung - HebS) beschlossen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden mit 160 v. H. festgelegt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 305 v. H. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.  
09.10.2024, 08:13
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