Bis zum 31.3. müssen Änderungen an der Grundsteuer angezeigt werden. Beachten Sie, dass Sie Änderung(en) auch dann anzeigen müssen, wenn diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten. Ändern sich nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, müssen Sie dies nicht anzeigen. In