Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen sind zurückzuschneiden. Falls Straßenlaternen oder Verkehrsschilder an den Grundstücksgrenzen zuwachsen, müssen diese freigeschnitten werden, um so die Verkehrssicherheit herzustellen und auch die Orientierung von ortsfremden Personen zu erleichtern. Das Rückschnittverbot in der